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Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) 2026: Anleitung, Beispiel & kostenlose Vorlage

Mit der EÜR ermitteln Freiberufler, Kleinunternehmer und kleine Gewerbetreibende ihren Gewinn: Betriebseinnahmen minus Betriebsausgaben. Hier lesen Sie, wer sie machen muss, wie Sie die Anlage EÜR ausfüllen – und laden eine kostenlose Excel-Vorlage herunter.

Redakteurin
7. Oktober 2026
ca. 11 Min. Lesezeit
Selbstständige erstellt ihre Einnahmenüberschussrechnung am Laptop
Das Wichtigste in Kürze
  • Die Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) ist die einfache Gewinnermittlung für Selbstständige: Betriebseinnahmen minus Betriebsausgaben ergibt den Gewinn (§ 4 Abs. 3 EStG).
  • Freiberufler ohne Buchführungspflicht können eine EÜR machen; für Gewerbetreibende gelten unter anderem die Grenzen von 800.000 € Umsatz und 80.000 € Gewinn. GmbH und UG müssen bilanzieren.
  • Die Anlage EÜR wird elektronisch übermittelt, auch von Kleinunternehmern. Eine formlose Aufstellung reicht seit 2017 nicht mehr.
  • Es zählt das Zufluss-/Abflussprinzip: Entscheidend ist, wann Geld eingeht oder abfließt, nicht das Rechnungsdatum.
  • Unsere kostenlose EÜR-Vorlage für Excel rechnet den Gewinn für Kleinunternehmer und für regelbesteuerte Selbstständige aus.

Definition

Was ist eine Einnahmenüberschussrechnung?

Die Einnahmenüberschussrechnung, kurz EÜR, ist die vereinfachte Form der Gewinnermittlung. Rechtsgrundlage ist § 4 Abs. 3 EStG: Wer nicht zur Buchführung verpflichtet ist und auch nicht freiwillig Bücher führt und regelmäßig Abschlüsse erstellt, kann als Gewinn den Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben ansetzen. Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung ist damit eine einfache Gegenüberstellung von Geld, das in den Betrieb geflossen ist, und Geld, das der Betrieb ausgegeben hat.

Einnahmen
alle betrieblich zugeflossenen Beträge im Jahr
− Ausgaben
alle abziehbaren Betriebsausgaben im Jahr
= Gewinn
Grundlage für Einkommen- und ggf. Gewerbesteuer

Anders als bei der Bilanz brauchen Sie keine doppelte Buchführung, keine Inventur und keinen Jahresabschluss. Es genügt eine vollständige, belegte Aufzeichnung aller betrieblichen Zahlungen. Am Ende des Jahres übertragen Sie die Summen in das amtliche Formular, die Anlage EÜR, und übermitteln sie mit der Einkommensteuererklärung an das Finanzamt.

Der Gewinn aus der EÜR fließt in Ihre Einkommensteuer ein; 2026 bleibt ein Einkommen bis zum Grundfreibetrag von 12.348 € steuerfrei. Gewerbetreibende zahlen zusätzlich Gewerbesteuer, für Einzelunternehmen und Personengesellschaften gilt dabei ein Freibetrag von 24.500 € (§ 11 GewStG). Freiberufler zahlen keine Gewerbesteuer.


Wer

Wer muss eine EÜR machen – und wer darf es?

Ob Sie eine Einnahmenüberschussrechnung machen dürfen, hängt davon ab, ob Sie zur Buchführung verpflichtet sind. Das ergibt sich aus Rechtsform, Tätigkeit und Größe:

Wer EÜR möglich? Grenze / Hinweis
Freiberufler (§ 18 EStG) Ja Unabhängig von Umsatz und Gewinn
Kleinunternehmer (§ 19 UStG) Nur ohne Buchführungspflicht Die Kleinunternehmerregelung betrifft die Umsatzsteuer; sie befreit nicht von einer bestehenden Buchführungspflicht
Gewerbetreibende / Kleingewerbe Ja Bis 800.000 € Umsatz und 80.000 € Gewinn im Jahr (§ 141 AO)
Eingetragener Kaufmann (e.K.) Nur bei Befreiung Befreit, wenn an zwei Stichtagen in Folge höchstens 800.000 € Umsatz und 80.000 € Jahresüberschuss (§ 241a HGB)
GbR Ja Wenn keine Buchführungspflicht besteht; die EÜR gehört zur Feststellungserklärung der Gesellschaft
GmbH, UG, AG Nein Kapitalgesellschaften sind von Beginn an buchführungspflichtig

EÜR oder Bilanz?

Gewerbetreibende werden vom Finanzamt zur Buchführung aufgefordert, wenn sie im Kalenderjahr mehr als 800.000 € Umsatz oder mehr als 80.000 € Gewinn erzielen (§ 141 AO). Die Grenzen gelten für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2023 beginnen; vorher lagen sie bei 600.000 € und 60.000 €. Kaufleute nach HGB, etwa im Handelsregister eingetragene Unternehmen, sind grundsätzlich buchführungspflichtig, sofern sie nicht nach § 241a HGB befreit sind.

Freiberufler fallen nicht unter § 141 AO. Bei einer freiberuflichen Tätigkeit ist die EÜR deshalb unabhängig von Umsatz und Gewinn möglich, sofern keine andere Buchführungspflicht besteht und nicht freiwillig bilanziert wird. Die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG entscheidet darüber nicht: Auch eine GmbH kann Kleinunternehmer sein und muss trotzdem bilanzieren.


Anleitung

EÜR erstellen: Einnahmenüberschussrechnung Schritt für Schritt

So erstellen Sie Ihre Einnahmenüberschussrechnung, ob mit Excel-Vorlage, Buchhaltungsprogramm oder direkt in Mein ELSTER:

  1. Belege sammeln: Ausgangsrechnungen, Eingangsrechnungen, Quittungen und Kontoauszüge des Jahres vollständig zusammentragen und durchnummerieren.
  2. Zahlungen nach Datum erfassen: Jede Einnahme und jede Ausgabe mit dem Tag der Zahlung eintragen, nicht mit dem Rechnungsdatum.
  3. Kategorien zuordnen: Ausgaben nach Art sortieren, zum Beispiel Waren und Fremdleistungen, Miete, Telefon, Software, Fahrtkosten, Werbung oder Bewirtung.
  4. Anschaffungen prüfen: Geräte über 800 € netto werden über die Nutzungsdauer abgeschrieben, nur der Jahresbetrag zählt als Ausgabe.
  5. Nicht abziehbare Anteile abziehen: Bewirtungskosten nur zu 70 % ansetzen, Geschenke über 50 € gar nicht.
  6. Privates herausrechnen: Privatentnahmen, Einlagen und private Anteile, etwa beim Firmenwagen, gehören nicht zu den Betriebsausgaben.
  7. Gewinn ermitteln und übermitteln: Summen in die Anlage EÜR übertragen und zusammen mit der Einkommensteuererklärung elektronisch an das Finanzamt senden.
Tipp: Wer jede Zahlung monatlich erfasst, statt alle Belege im Frühjahr zu sortieren, spart die meiste Zeit. Mit einem eigenen Geschäftskonto ist der Kontoauszug bereits die vollständige Liste aller betrieblichen Zahlungen.

Beispiel

EÜR Beispiel: So sieht eine Einnahmenüberschussrechnung aus

Wie sieht eine Einnahmenüberschussrechnung aus? Zwei vereinfachte Einnahmenüberschussrechnung-Beispiele für das Jahr 2026 zeigen den Aufbau: einmal als Kleinunternehmer ohne Umsatzsteuer, einmal mit Umsatzsteuer.

Beispiel 1: Grafikdesignerin als Kleinunternehmerin

Alle Beträge sind brutto, weil Kleinunternehmer keine Umsatzsteuer ausweisen und keine Vorsteuer abziehen.

Position Betrag
Betriebseinnahmen (Honorare)24.000,00 €
Software und Abos− 900,00 €
Laptop (Nutzungsdauer 1 Jahr)− 1.299,00 €
Telefon und Internet (betrieblicher Anteil)− 480,00 €
Homeoffice-Pauschale (210 Tage × 6 €)− 1.260,00 €
Fortbildung und Fachliteratur− 350,00 €
Kontoführung− 120,00 €
Bewirtung 200 €, davon 70 % abziehbar− 140,00 €
Summe Betriebsausgaben− 4.549,00 €
Gewinn19.451,00 €

Beispiel 2: Berater mit Umsatzsteuer

Bei Regelbesteuerung gehört die Umsatzsteuer in die EÜR: Vereinnahmte Umsatzsteuer ist Betriebseinnahme, gezahlte Vorsteuer und die Zahlungen an das Finanzamt sind Betriebsausgaben. Am Ende gleicht sich die Umsatzsteuer aus, sofern alle Zahlungen im selben Jahr fließen.

Position Betrag
Honorare netto50.000,00 €
Vereinnahmte Umsatzsteuer (19 %)9.500,00 €
Summe Betriebseinnahmen59.500,00 €
Betriebsausgaben netto− 8.000,00 €
Gezahlte Vorsteuer− 1.520,00 €
An das Finanzamt gezahlte Umsatzsteuer− 7.980,00 €
Summe Betriebsausgaben− 17.500,00 €
Gewinn42.000,00 €

In der Praxis fließt die Umsatzsteuer für Dezember oft erst im Januar an das Finanzamt. Dann verschiebt sich ein Teil der Zahlung ins nächste Jahr – wie die 10-Tage-Regel dabei hilft, steht weiter unten bei den wichtigen Regeln.


Download

EÜR Vorlage kostenlos: Excel-Tabelle zum Download

Eine Einnahmenüberschussrechnung Vorlage spart die meiste Sortierarbeit. Unsere EÜR Vorlage für Excel ist kostenlos, läuft in Excel, LibreOffice und Google Tabellen und lässt sich bei Bedarf auch als PDF ausdrucken. Sie enthält zwei Varianten:

  • Blatt „Kleinunternehmer“: EÜR-Vorlage für Kleinunternehmer ohne Umsatzsteuer – alle Beträge brutto, eine Zeile pro Zahlung.
  • Blatt „Regelbesteuert“: Netto bzw. Sonderbetrag und Umsatzsteuer-Satz getrennt; vereinnahmte Umsatzsteuer, Vorsteuer und Zahlungen an das Finanzamt werden automatisch zugeordnet. AfA und die bezahlte Vorsteuer auf Anlagevermögen erfassen Sie separat.
  • Automatische Auswertung: Summen je Kategorie, 70-%-Kürzung der Bewirtung und Gewinn oder Verlust auf einen Blick, dazu Kontrollen für fehlende Kategorien.

EÜR-Vorlage 2026 herunterladen

Excel-Datei (.xlsx), kostenlos und ohne Anmeldung. Mit Anleitung, Beispielzeilen und Auswahllisten.

Vorlage herunterladen →

Die Tabelle bereitet die Zahlen vor, ersetzt aber nicht das amtliche Formular: Die Anlage EÜR muss weiterhin elektronisch übermittelt werden. Die Kategorien der Vorlage sind vereinfacht, in der Anlage EÜR werden einzelne Posten detaillierter abgefragt.

Bei mehrjähriger Abschreibung tragen Sie den Jahresbetrag als „Abschreibung (AfA)“ mit 0 % Umsatzsteuer ein. Die bezahlte, abziehbare Vorsteuer der Anschaffung erfassen Sie im Blatt „Regelbesteuert“ separat als „Vorsteuer auf Anlagevermögen“, ebenfalls mit 0 %. Bei 3.000 € Nettokaufpreis, 570 € Vorsteuer und 300 € Jahres-AfA sind das zwei Einträge: 300 € AfA und 570 € Vorsteuer im Zahlungsjahr. In Folgejahren entsteht durch die AfA keine neue Vorsteuer.


Formular

Anlage EÜR ausfüllen und per ELSTER übermitteln

Die Anlage EÜR ist das amtliche EÜR-Formular für die Einnahmenüberschussrechnung. Seit dem Veranlagungszeitraum 2017 müssen alle Unternehmen sie nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz per Datenfernübertragung übermitteln (§ 60 Abs. 4 EStDV). Die frühere Ausnahme, bei Betriebseinnahmen unter 17.500 € eine formlose Gewinnermittlung beizufügen, gibt es nicht mehr. Nur auf Antrag kann das Finanzamt bei unbilliger Härte auf die elektronische Übermittlung verzichten.

Die Anlage EÜR 2025 hat das Bundesfinanzministerium mit Schreiben vom 29. August 2025 veröffentlicht; die Vordrucke für 2026 sind ebenfalls veröffentlicht. Übermitteln können Sie die Anlage EÜR kostenlos über Mein ELSTER oder über eine Steuer- bzw. Buchhaltungssoftware. In ELSTER finden Sie das Formular unter den Anlagen zur Einkommensteuererklärung, bei Personengesellschaften zur Feststellungserklärung.

Aufbau der Anlage EÜR

  • Allgemeine Angaben: Art des Betriebs, Rechtsform, Einkunftsart.
  • Betriebseinnahmen: Kleinunternehmer tragen ihre Umsätze in der Anlage EÜR 2025 in Zeile 12 ein. Regelbesteuerte erfassen die vereinnahmte Umsatzsteuer in Zeile 17 und vom Finanzamt erstattete Umsatzsteuer in Zeile 18.
  • Betriebsausgaben: nach Arten gegliedert, etwa Waren und Fremdleistungen, Abschreibungen, Raumkosten, Fahrzeugkosten sowie übrige unbeschränkt abziehbare Betriebsausgaben. Gezahlte Vorsteuer gehört in Zeile 57, an das Finanzamt gezahlte Umsatzsteuer in Zeile 58.
  • Ermittlung des Gewinns: Saldo aus Einnahmen und Ausgaben, korrigiert um steuerliche Abzüge und Hinzurechnungen. Ein Investitionsabzugsbetrag mindert zunächst den Gewinn; bei einer späteren begünstigten Investition kann der Betrag nach § 7g Abs. 2 EStG wieder hinzugerechnet werden.
  • Ergänzende Angaben: Geldentnahmen und Einlagen verändern den Gewinn nicht, sind aber gesondert aufzuzeichnen und in der Anlage EÜR 2025 in den Zeilen 106 und 107 anzugeben.
Achtung: Die Zeilennummern können sich von Jahr zu Jahr verschieben. Maßgeblich ist immer der Vordruck des jeweiligen Steuerjahres und die Anleitung zur Anlage EÜR.

Fristen

Fristen: Bis wann muss die EÜR beim Finanzamt sein?

Die Anlage EÜR wird zusammen mit der Einkommensteuererklärung abgegeben. Es gelten die allgemeinen Abgabefristen aus § 149 AO; fällt das Fristende auf ein Wochenende oder einen Feiertag, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag.

Steuerjahr Ohne Steuerberater Mit Steuerberater
2025 31.07.2026 01.03.2027
2026 02.08.2027 29.02.2028

Regeln

Die wichtigsten Regeln der EÜR

Zufluss-/Abflussprinzip und 10-Tage-Regel

Einnahmen gehören in das Jahr, in dem das Geld eingeht, Ausgaben in das Jahr, in dem sie bezahlt werden (§ 11 EStG). Eine Rechnung vom Dezember, die der Kunde im Januar bezahlt, ist eine Einnahme des neuen Jahres. Eine Ausnahme gilt für regelmäßig wiederkehrende Zahlungen kurz vor oder nach dem Jahreswechsel: Sie zählen zu dem Jahr, zu dem sie wirtschaftlich gehören. Als „kurze Zeit“ sieht die Rechtsprechung zehn Tage an.

Wichtig ist das bei der Umsatzsteuer-Vorauszahlung: Die Vorauszahlung für Dezember oder das vierte Quartal, die bis zum 10. Januar gezahlt wird, gehört noch ins alte Jahr – nach dem BFH auch dann, wenn der 10. Januar auf ein Wochenende fällt. Mit Dauerfristverlängerung ist sie erst später fällig und zählt dann zum neuen Jahr.

Anschaffungen: GWG, Sammelposten und Abschreibung

  • Geringwertige Wirtschaftsgüter: Anschaffungen bis 800 € netto können Sie im Jahr der Zahlung voll absetzen (§ 6 Abs. 2 EStG).
  • Sammelposten: Wahlweise lassen sich Wirtschaftsgüter von mehr als 250 € bis 1.000 € in einem Sammelposten über fünf Jahre auflösen (§ 6 Abs. 2a EStG).
  • Abschreibung (AfA): Teurere Anschaffungen werden über die Nutzungsdauer verteilt. Für Computer-Hardware und Software kann eine Nutzungsdauer von einem Jahr angesetzt werden.
  • Degressive AfA: Für bewegliche Wirtschaftsgüter, die nach dem 30. Juni 2025 und vor dem 1. Januar 2028 angeschafft werden, ist wieder eine degressive Abschreibung von bis zu 30 % möglich (§ 7 Abs. 2 EStG).
  • Investitionsabzugsbetrag: Für geplante Investitionen können bis zu 50 % der voraussichtlichen Kosten vorab gewinnmindernd abgezogen werden, wenn der Gewinn 200.000 € nicht übersteigt (§ 7g EStG).

Betriebsausgaben mit Grenzen

  • Bewirtung: Geschäftsessen sind zu 70 % als Betriebsausgabe abziehbar (§ 4 Abs. 5 Nr. 2 EStG).
  • Geschenke: Geschenke an Geschäftspartner sind nur abziehbar, wenn sie pro Empfänger und Jahr höchstens 50 € kosten. Das ist eine Freigrenze: Liegt der Wert darüber, entfällt der Abzug ganz. Für Kleinunternehmer ohne Vorsteuerabzug gilt die Grenze brutto.
  • Homeoffice-Pauschale: 6 € pro Tag, höchstens 1.260 € im Jahr.
  • Firmenwagen: Bei mehr als 50 % betrieblicher Nutzung kann der Privatanteil pauschal nach der 1-%-Methode ermittelt werden. Alternativ ist die Ermittlung nach den tatsächlichen Kosten mit ordnungsgemäßem Fahrtenbuch möglich. Für reine Elektroautos mit einem Bruttolistenpreis bis 100.000 €, die nach dem 30. Juni 2025 und vor dem 1. Januar 2031 angeschafft werden, wird bei der Pauschalmethode nur ein Viertel des Listenpreises angesetzt (0,25 % monatlich). Bei älteren Anschaffungen gelten die jeweils maßgeblichen früheren Wertgrenzen.

Kleinunternehmer

EÜR Kleinunternehmer: Einnahmenüberschussrechnung ohne Umsatzsteuer

Kleinunternehmer nach § 19 UStG – seit 2025 mit höchstens 25.000 € Umsatz im Vorjahr und höchstens 100.000 € im laufenden Jahr – können ihren Gewinn per Einnahmenüberschussrechnung ermitteln, wenn keine Buchführungspflicht besteht und sie nicht freiwillig bilanzieren. Die EÜR für Kleinunternehmer ohne Umsatzsteuer ist besonders einfach: Weil auf den Rechnungen keine Umsatzsteuer steht und keine Vorsteuer abgezogen wird, tragen Sie alle Einnahmen und Ausgaben mit dem tatsächlich gezahlten Bruttobetrag ein. Zeilen für Umsatzsteuer und Vorsteuer bleiben leer.

Seit 2025 sind die Umsätze von Kleinunternehmern umsatzsteuerfrei. In der Anlage EÜR 2025 stehen sie in Zeile 12. Auch für die EÜR im Kleingewerbe mit geringen Einnahmen gilt: Bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG ist grundsätzlich die Anlage EÜR zu übermitteln; eine formlose Aufstellung reicht nicht. Was die Kleinunternehmerregelung sonst bedeutet, erklärt unser Ratgeber Kleinunternehmerregelung 2026.


Umsetzung

EÜR selber machen: Excel, Software oder Steuerberater?

Die EÜR ist so angelegt, dass Selbstständige sie selbst erstellen können. Welcher Weg passt, hängt vor allem von der Zahl der Buchungen ab:

Weg Geeignet für Aufwand
Excel-Vorlage + Mein ELSTER Kleinunternehmer, wenige Buchungen pro Monat Gering, aber manuell
EÜR-Software / Buchhaltungssoftware Laufende Rechnungsstellung, Umsatzsteuer-Voranmeldungen Kontoanbindung und automatische Zuordnung
Geschäftskonto mit Buchhaltungsfunktionen Selbstständige, die Belege direkt zur Zahlung ablegen möchten Belege per App, Export an Steuerberater
Steuerberater Firmenwagen, Anlagevermögen, Verluste, viele Sonderfälle Kosten, dafür längere Abgabefrist

Brauche ich für die EÜR ein Geschäftskonto? Gesetzlich nicht, wie unser Ratgeber zur Geschäftskonto-Pflicht zeigt. Ein separates Konto macht die Einnahmenüberschussrechnung aber deutlich einfacher, weil keine privaten Umsätze aussortiert werden müssen. Viele Geschäftskonten bieten Belegerfassung per App und Schnittstellen zu Buchhaltungsprogrammen – einen Überblick gibt unser Geschäftskonto Vergleich. Die Kontoführungsgebühren selbst sind Betriebsausgaben, siehe Geschäftskontokosten absetzen.


Fehler vermeiden

Typische Fehler bei der EÜR

Auf diese sechs Punkte sollten Sie bei der Einnahmenüberschussrechnung besonders achten:

Rechnungsdatum statt Zahlungsdatum

Es zählt der Tag, an dem das Geld fließt. Im Dezember gestellt, im Januar bezahlt = Einnahme des neuen Jahres.

Teure Anschaffungen sofort abgesetzt

Über 800 € netto über die Nutzungsdauer abschreiben, nur der Jahresbetrag zählt. Computer und Software: ein Jahr möglich.

Privatentnahmen als Ausgabe erfasst

Überweisungen vom Geschäfts- aufs Privatkonto sind keine Betriebsausgabe. Privatentnahmen sind in der Anlage EÜR gesondert anzugeben.

Umsatzsteuer vergessen

Vereinnahmte Umsatzsteuer ist Einnahme; Vorsteuer und Zahlungen ans Finanzamt sind Ausgaben.

Bewirtung und Geschenke voll abgesetzt

Bewirtung nur zu 70 % ansetzen. Geschenke nur bis 50 € pro Empfänger und Jahr, darüber gar nicht.

Belege nicht aufbewahrt

Belege acht, Aufzeichnungen zehn Jahre aufbewahren (§ 147 AO). Pflichtangaben: Rechnung schreiben.

Die EÜR ist keine Buchhaltung im großen Stil – aber sie ist nur so gut wie die Belege, die hinter jeder Zeile stehen.

Hinweis: Dieser Artikel und die EÜR-Vorlage geben einen allgemeinen Überblick und ersetzen keine Steuerberatung. Maßgeblich sind der amtliche Vordruck des jeweiligen Jahres und Ihre individuelle Situation.

FAQ

Häufige Fragen zur Einnahmenüberschussrechnung

Was ist eine Einnahmenüberschussrechnung? +
Die Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) ist die einfache Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG. Sie ziehen die Betriebsausgaben von den Betriebseinnahmen ab, das Ergebnis ist der Gewinn oder Verlust. Gezählt wird, wann Geld tatsächlich fließt, nicht wann eine Rechnung gestellt wird. Eine Bilanz, Inventur oder doppelte Buchführung ist nicht nötig.
Wer muss eine EÜR machen? +
Selbstständige ohne Buchführungspflicht können ihren Gewinn per EÜR ermitteln, wenn sie nicht freiwillig bilanzieren. Bei Freiberuflern besteht nach § 141 AO keine Umsatz- oder Gewinngrenze; für Gewerbetreibende sind unter anderem 800.000 € Umsatz und 80.000 € Gewinn maßgeblich. Die Kleinunternehmerregelung allein berechtigt nicht zur EÜR. GmbH und UG müssen bilanzieren.
Muss ich als Kleinunternehmer eine EÜR abgeben? +
Wenn Sie Ihren Gewinn per EÜR ermitteln, müssen Sie die Anlage EÜR grundsätzlich elektronisch übermitteln; die frühere Ausnahme für eine formlose Gewinnermittlung gibt es seit dem Veranlagungszeitraum 2017 nicht mehr. Die Kleinunternehmerregelung befreit nicht von einer bestehenden Buchführungspflicht. In der EÜR tragen Kleinunternehmer ohne Vorsteuerabzug die Beträge brutto ein; ihre steuerfreien Umsätze stehen in der Anlage EÜR 2025 in Zeile 12.
Kann ich die EÜR selber machen? +
Ja. Die EÜR ist bewusst einfach gehalten: Sie brauchen eine vollständige Liste aller betrieblichen Einnahmen und Ausgaben mit Belegen und übertragen die Summen in die Anlage EÜR, zum Beispiel in Mein ELSTER. Eine Excel-Vorlage oder Buchhaltungssoftware hilft bei der Sortierung. Bei Anlagevermögen, Firmenwagen oder Verlusten kann sich ein Steuerberater lohnen.
Muss die EÜR elektronisch an das Finanzamt übermittelt werden? +
Ja. Die Anlage EÜR ist nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz per Datenfernübertragung zu übermitteln (§ 60 Abs. 4 EStDV), zum Beispiel über Mein ELSTER oder eine Steuersoftware. Nur auf Antrag kann das Finanzamt zur Vermeidung unbilliger Härten auf die elektronische Übermittlung verzichten.
Wann muss die EÜR abgegeben werden? +
Zusammen mit der Einkommensteuererklärung. Für 2025 endete die Frist ohne Steuerberater am 31.07.2026, mit Steuerberater läuft sie bis zum 01.03.2027. Für 2026 gilt ohne Steuerberater der 02.08.2027 und mit Steuerberater der 29.02.2028.
Gibt es eine kostenlose EÜR-Vorlage? +
Ja. Firmendo bietet eine kostenlose EÜR-Vorlage als Excel-Datei mit zwei Blättern an: eines für Kleinunternehmer ohne Umsatzsteuer und eines für regelbesteuerte Selbstständige. Die Tabelle summiert Einnahmen und Ausgaben je Kategorie und rechnet den Gewinn aus. Die Abgabe selbst erfolgt weiterhin über die elektronische Anlage EÜR.
Was ist der Unterschied zwischen EÜR und Bilanz? +
Die EÜR erfasst Zahlungen, wenn sie fließen, und kommt mit einer einfachen Aufzeichnung aus. Bei der Bilanz werden Forderungen und Verbindlichkeiten schon bei Entstehung gebucht; sie erfordert doppelte Buchführung, Inventur und Jahresabschluss. Über die Zeit ergibt sich derselbe Gesamtgewinn, nur die Verteilung auf die Jahre unterscheidet sich.
Brauche ich für die EÜR ein Geschäftskonto? +
Gesetzlich nein, Einzelunternehmer und Freiberufler dürfen auch über ein Privatkonto abrechnen. Ein separates Geschäftskonto erleichtert die EÜR aber deutlich: Jede Buchung ist betrieblich, Kontoauszüge dienen als Grundlage der Aufzeichnung, und viele Konten lassen sich direkt mit Buchhaltungssoftware verbinden.

Geschäftskonto für eine einfache EÜR

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