- Als Selbstständiger tragen Sie Ihre Krankenversicherungsbeiträge vollständig selbst – ohne Arbeitgeberzuschuss
- In der GKV richtet sich der Beitrag nach Ihrem Einkommen, in der PKV nach Alter und Gesundheitszustand
- Für junge und gesunde Selbstständige kann die PKV anfangs günstiger sein
- Die PKV kann im Alter deutlich teurer werden – eine Rückkehr in die GKV ist später oft nur eingeschränkt möglich
- Der Beitragssatz liegt 2026 bei 14,6 % (mit Krankengeld) plus Zusatzbeitrag – im Schnitt 2,9 % – sowie Pflegeversicherung
- Freiwillig GKV-versichert: mit Krankengeld, durchschnittlichem Zusatzbeitrag und 3,6 % Pflegeversicherung rund 278 € Mindestbeitrag im Monat auch bei sehr geringem Einkommen
Grundlagen
Die Grundregel: Kein Arbeitgeber, kein Zuschuss
Im Angestelltenverhältnis teilen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber den Krankenversicherungsbeitrag je zur Hälfte. Als Selbstständiger fällt dieser Zuschuss komplett weg. Sie tragen den vollen Beitrag allein.
Das ist der entscheidende Unterschied, den viele Gründer erst nach dem Sprung in die Selbstständigkeit spüren. Wer vorher nur den Arbeitnehmeranteil gezahlt hat, spürt den vollen Beitrag in der Selbstständigkeit oft deutlich.
Grundsätzlich haben Sie als Selbstständiger zwei Optionen: die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung (GKV) oder die private Krankenversicherung (PKV). Welche sich lohnt, hängt von Einkommen, Alter, Gesundheit und Lebensplanung ab.
GKV
Freiwillig in der GKV: planbar, aber bei höherem Einkommen oft teurer
Für viele ist das der einfachste Weg: ohne Gesundheitsprüfung und mit der Möglichkeit der Familienversicherung für Partner und Kinder.
Der Beitrag bemisst sich nach Ihrem beitragspflichtigen Einkommen. Der allgemeine Beitragssatz liegt 2026 bei 14,6 % plus Zusatzbeitrag der jeweiligen Kasse – der durchschnittliche Zusatzbeitrag beträgt 2026 2,9 %. Zusammen sind das rund 17,5 % Ihres beitragspflichtigen Einkommens. Wer auf Krankengeld verzichtet, zahlt den ermäßigten Satz von 14,0 % plus Zusatzbeitrag, also rund 16,9 %. Dazu kommt die Pflegeversicherung mit 3,6 % – oder 4,2 % für Kinderlose ab 23 Jahren.
Nach oben ist der Beitrag durch die Beitragsbemessungsgrenze gedeckelt: Die Beitragsbemessungsgrenze 2026 liegt bei 5.812,50 € im Monat beziehungsweise 69.750 € im Jahr. Wer mehr verdient, zahlt nur den Höchstbeitrag.
Krankenversicherung: Selbstständige zahlen dabei nicht nur auf ihren Gewinn aus der Selbstständigkeit Beiträge. Kassen berücksichtigen bei freiwillig Versicherten alle Einnahmen zum Lebensunterhalt, also zum Beispiel auch Mieteinnahmen, Kapitalerträge und Renten.
Vorteile der GKV auf einen Blick
- Kinder und Ehepartner ohne eigenes Einkommen können beitragsfrei mitversichert werden
- Keine Gesundheitsprüfung – Sie werden nicht wegen Vorerkrankungen abgelehnt
- Beitrag richtet sich nach dem Einkommen und bleibt im System der gesetzlichen Versicherung planbarer
- Kein vergleichbares Beitragsrisiko im Alter wie bei ungünstigen PKV-Verläufen
Kosten 2026
Krankenversicherung Selbstständige: Kosten, Mindestbeitrag und Höchstbeitrag 2026
Wie viel kostet die gesetzliche Krankenversicherung für Selbstständige? Gesetzliche Krankenversicherung: Selbstständige zahlen überall dieselben Beitragssätze, nur der Zusatzbeitrag unterscheidet sich. Mit dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 2,9 % ergeben sich 2026 diese Werte:
| Beitragsteil | Satz 2026 | Mindestbeitrag (1.318,33 €) | Höchstbeitrag (5.812,50 €) |
|---|---|---|---|
| Krankenversicherung mit Krankengeld (14,6 % + 2,9 %) | 17,5 % | 230,71 € | 1.017,19 € |
| Krankenversicherung ohne Krankengeld (14,0 % + 2,9 %) | 16,9 % | 222,80 € | 982,31 € |
| Pflegeversicherung mit Kind | 3,6 % | 47,46 € | 209,25 € |
| Pflegeversicherung kinderlos (ab 23 Jahren) | 4,2 % | 55,37 € | 244,13 € |
| Summe mit Krankengeld | 21,1 % bzw. 21,7 % | rund 278 € bis 286 € | rund 1.226 € bis 1.261 € |
Daraus lassen sich die Kosten der Krankenversicherung bei Selbstständigkeit gut abschätzen. Vier Beispiele mit Krankengeldanspruch, 3,6 % Pflegeversicherung bei einem Kind und durchschnittlichem Zusatzbeitrag:
| Beitragspflichtiges Einkommen pro Monat | Krankenversicherung (17,5 %) | Pflegeversicherung (3,6 %) | Beitrag gesamt |
|---|---|---|---|
| 1.318,33 € (Mindestgrundlage) | 230,71 € | 47,46 € | 278,17 € |
| 2.000 € | 350,00 € | 72,00 € | 422,00 € |
| 3.000 € | 525,00 € | 108,00 € | 633,00 € |
| 5.812,50 € und mehr | 1.017,19 € | 209,25 € | 1.226,44 € |
Mindestbeitrag
Gesetzliche Krankenversicherung: Mindestbeitrag und Höchstbeitrag 2026
Mindestbeitrag Krankenversicherung ohne Einkommen: Der Mindestbeitrag gilt unabhängig davon, wie viel Sie tatsächlich verdienen. Grundlage ist die Mindestbemessungsgrundlage von 1.318,33 € im Monat – auch bei einem Gewinn nahe null wird damit gerechnet:
- Mit Krankengeld: 230,71 € Krankenversicherung plus 47,46 € Pflegeversicherung – zusammen rund 278 € im Monat.
- Ohne Krankengeld: 222,80 € plus 47,46 € – zusammen rund 270 € im Monat.
- Kinderlos ab 23 Jahren: jeweils rund 8 € mehr, weil die Pflegeversicherung 4,2 % statt 3,6 % kostet.
| Variante | Mindestbeitrag gesetzliche Krankenversicherung | Pflegeversicherung | Summe pro Monat |
|---|---|---|---|
| Mit Krankengeld, mit Kind | 230,71 € | 47,46 € | 278,17 € |
| Mit Krankengeld, kinderlos ab 23 | 230,71 € | 55,37 € | 286,08 € |
| Ohne Krankengeld, mit Kind | 222,80 € | 47,46 € | 270,26 € |
Mindestbeitrag freiwillige Krankenversicherung: Je Kasse fällt er leicht anders aus, weil der Zusatzbeitrag unterschiedlich hoch ist. Bei der TK mit 2,69 % Zusatzbeitrag sind es zum Beispiel 227,94 € Krankenversicherung statt 230,71 €.
Krankenversicherung für Freiberufler und die Künstlersozialkasse
Freiberufler: Krankenversicherung läuft wie bei anderen Selbstständigen. Es gelten dieselben Regeln wie für andere hauptberuflich Selbstständige: freiwillige gesetzliche Versicherung oder PKV, Beitrag nach Einkommen, Mindest- und Höchstbeitrag. Eine Ausnahme gibt es für selbstständige Künstler und Publizisten: Über die Künstlersozialkasse (KSK) wird bei ihnen etwa die Hälfte der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherungsbeiträge übernommen – ähnlich wie ein Arbeitgeberanteil.
- Voraussetzung ist eine erwerbsmäßige, nicht nur vorübergehende künstlerische oder publizistische Tätigkeit (Stichwort Krankenversicherung Freiberufler und Künstler).
- Das Mindesteinkommen liegt bei 3.900 € im Jahr (325 € im Monat); Berufsanfänger sind in den ersten drei Jahren auch darunter versichert.
- Wer im Zusammenhang mit der künstlerischen oder publizistischen Tätigkeit mehr als einen sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigt, wird grundsätzlich nicht über die KSK versichert; Ausnahmen gelten für Auszubildende und geringfügig Beschäftigte.
- Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Befreiung zugunsten einer privaten Kranken- und Pflegeversicherung möglich; ein Beitragszuschuss kann dann beantragt werden.
Welche gesetzliche Krankenversicherung für Selbstständige?
Leistungen und Beitragssatz sind gesetzlich festgelegt, deshalb entscheidet vor allem der Rest. Krankenkasse: Selbstständige vergleichen am besten diese Kriterien:
- Zusatzbeitrag: Der wichtigste Preisunterschied. 0,1 Prozentpunkte machen beim Höchstbeitrag knapp 6 € im Monat aus.
- Wahltarife: Krankengeld schon vor dem 43. Tag, Selbstbehalt oder Beitragsrückerstattung – das Angebot unterscheidet sich je Kasse.
- Zusatzleistungen und Bonusprogramme: zum Beispiel Vorsorge, Zahnreinigung oder Osteopathie.
- Service: Onlineportal, App, Erreichbarkeit und Tempo bei der Beitragsfestsetzung.
Beim Wechsel zwischen gesetzlichen Krankenkassen gilt grundsätzlich eine Bindungsfrist von zwölf Monaten (§ 175 SGB V). Bei einer Erhöhung des Zusatzbeitrags besteht ein Sonderkündigungsrecht; für Krankengeld-Wahltarife gelten besondere Bindungsregeln, grundsätzlich drei Jahre.
PKV
Die PKV: Oft günstiger am Anfang – aber mit Risiken
Private Krankenversicherung: Selbstständige zahlen hier nicht nach Einkommen, sondern nach Alter, Gesundheitszustand und Tarif. Für junge und gesunde Selbstständige ohne Kinder kann die private Krankenversicherung deshalb deutlich günstiger sein als freiwillige GKV-Beiträge. Wie groß der Beitrags- und Leistungsunterschied ausfällt, hängt von Alter, Gesundheitszustand und gewähltem Tarif ab.
Die PKV kann anfangs günstiger sein, langfristig aber deutlich teurer werden. Gerade dieser Effekt wird von vielen Selbstständigen am Anfang unterschätzt.
Das kann anfangs attraktiv wirken. Die PKV bietet oft bessere Leistungen: Chefarztbehandlung, Einzelzimmer im Krankenhaus, kürzere Wartezeiten beim Spezialisten. Langfristig können die Beiträge mit dem Alter deutlich steigen.
Vergleich
GKV vs. PKV: Der direkte Vergleich
Es gibt keine universell richtige Wahl – aber es gibt klare Kriterien, nach denen Sie Ihre Entscheidung treffen können. Hier die wichtigsten Unterschiede im Überblick:
- + Kinder & Partner kostenlos mitversichert
- + Keine Gesundheitsprüfung
- + Beitrag im Alter bleibt planbar
- + Krankengeld ab dem 43. Tag – mit Wahlerklärung und dem Satz von 14,6 %
- − Beitrag steigt mit dem Einkommen
- − Leistungen sind weitgehend standardisiert
- − Mindestbeitrag auch bei niedrigem Gewinn
- + Oft günstiger für junge und gesunde Selbstständige
- + Je nach Tarif umfangreichere Leistungen
- + Beitrag unabhängig vom Einkommen
- + Individuell anpassbare Tarife
- − Beiträge können im Alter deutlich steigen
- − Kinder müssen extra versichert werden
- − Gesundheitsprüfung bei Eintritt
- − Spätere Rückkehr in die GKV oft nur eingeschränkt möglich
| Situation | Empfehlung | Begründung |
|---|---|---|
| Jünger, ledig, keine Vorerkrankungen | PKV prüfen | Im Einzelfall günstigerer Einstieg bei zugleich oft stärkeren Leistungen |
| Familie mit Kindern | GKV | Die beitragsfreie Familienversicherung kann ein wichtiger Vorteil sein |
| Geringes Einkommen | GKV häufig naheliegend | Der GKV-Mindestbeitrag ist oft besser planbar als ein ungeeigneter PKV-Tarif |
| Hohes Einkommen | PKV prüfen | Im Einzelfall kann die PKV günstiger sein als der freiwillige GKV-Höchstbeitrag |
| Höheres Eintrittsalter oder Vorerkrankungen | GKV häufig naheliegend | PKV kann teurer werden oder der Zugang erschwert sein |
Krankengeld
Krankengeld: wichtige Absicherungslücke
Angestellte sind im Krankheitsfall zunächst über die Lohnfortzahlung abgesichert; danach kann Krankengeld relevant werden. Für Selbstständige gilt das nicht automatisch – und das ist ein ernstes Problem.
Krankengeld: Selbstständige haben in der GKV keinen automatischen Anspruch. Sie schließen es mit einer Wahlerklärung bei Ihrer Kasse ein und zahlen dafür den allgemeinen Beitragssatz von 14,6 % statt 14,0 %. Der Anspruch beginnt dann ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit. An diese Wahl sind Sie in der Regel drei Jahre gebunden.
Die Höhe richtet sich nach Ihrem Arbeitseinkommen: Das Krankengeld beträgt 70 % des täglichen Arbeitseinkommens, 2026 höchstens 135,63 € pro Tag. Wer schon früher Geld braucht, kann bei vielen Kassen einen Wahltarif Krankengeld abschließen, der vor dem 43. Tag greift, oder in der PKV ein Krankentagegeld vereinbaren. In beiden Fällen gilt: Die ersten sechs Wochen müssen Sie ohne Wahltarif aus eigener Rücklage überbrücken.
Wechsel & Fristen
Wechsel und Fristen: Was Sie wissen müssen
Beim Wechsel aus dem Angestelltenverhältnis in die Selbstständigkeit sollten Fristen und Voraussetzungen für die freiwillige GKV-Mitgliedschaft frühzeitig mit der bisherigen Kasse geklärt werden. Wer zu spät handelt, riskiert Nachteile bei der Weiterversicherung in der GKV.
- Sofort nach Gründung handeln: Informieren Sie Ihre bisherige Krankenkasse über die Aufnahme der Selbstständigkeit. Maßgebliche Fristen sollten direkt mit der bisherigen Krankenkasse geklärt werden.
- PKV-Angebote einholen und vergleichen: Holen Sie mehrere Angebote ein und vergleichen Sie diese auf Basis eines möglichst ähnlichen Leistungsniveaus.
- Entscheidung dokumentieren: Egal für welche Option: Halten Sie die Entscheidung schriftlich fest. So lassen sich Nachweise und spätere Rückfragen besser nachvollziehen.
- Steuerliche Einordnung der Beiträge prüfen: Beiträge zur Krankenversicherung sind steuerlich relevant. Wie sie sich auswirken, hängt von Art der Absicherung und Ihrer persönlichen Situation ab.
Rückkehr von der PKV in die GKV
Vor dem 55. Geburtstag kann eine versicherungspflichtige Beschäftigung unter der maßgeblichen Jahresarbeitsentgeltgrenze einen Rückweg eröffnen. Die Selbstständigkeit darf dann nicht mehr hauptberuflich ausgeübt werden. Ab 55 greift häufig die Sperre des § 6 Absatz 3a SGB V: insbesondere bei fehlender GKV-Versicherung in den letzten fünf Jahren und mindestens der Hälfte dieser Zeit in Versicherungsfreiheit, Befreiung oder hauptberuflicher Selbstständigkeit. Eine Familienversicherung über einen gesetzlich versicherten Ehe- oder eingetragenen Lebenspartner kommt bei Einhaltung der Einkommensgrenze und ohne hauptberufliche Selbstständigkeit unter den weiteren Voraussetzungen des § 10 SGB V in Betracht. Lassen Sie die Voraussetzungen vor einer PKV-Kündigung von der Krankenkasse prüfen.
Häufige Fragen zur Krankenversicherung für Selbstständige
Fixkosten sauber vom Geschäft trennen
Ein separates Geschäftskonto kann helfen, laufende Versicherungsbeiträge und andere betriebliche Fixkosten sauber zu trennen.
Konten vergleichen → Weitere Ratgeber →


