Absicherung & Versicherung

Krankenversicherung als Selbstständiger: GKV oder PKV – was passt besser?

Als Selbstständiger tragen Sie Ihre Krankenversicherungsbeiträge selbst. Welche Lösung besser passt, hängt vor allem von Einkommen, Alter, Familienplanung, Gesundheitszustand und Ihrer langfristigen Lebenssituation ab.

Redakteurin
11. Oktober 2026
ca. 13 Min. Lesezeit
Arzt mit verschränkten Armen und Stethoskop
Das Wichtigste in Kürze
  • Als Selbstständiger tragen Sie Ihre Krankenversicherungsbeiträge vollständig selbst – ohne Arbeitgeberzuschuss
  • In der GKV richtet sich der Beitrag nach Ihrem Einkommen, in der PKV nach Alter und Gesundheitszustand
  • Für junge und gesunde Selbstständige kann die PKV anfangs günstiger sein
  • Die PKV kann im Alter deutlich teurer werden – eine Rückkehr in die GKV ist später oft nur eingeschränkt möglich
  • Der Beitragssatz liegt 2026 bei 14,6 % (mit Krankengeld) plus Zusatzbeitrag – im Schnitt 2,9 % – sowie Pflegeversicherung
  • Freiwillig GKV-versichert: mit Krankengeld, durchschnittlichem Zusatzbeitrag und 3,6 % Pflegeversicherung rund 278 € Mindestbeitrag im Monat auch bei sehr geringem Einkommen
17,5 %
GKV-Beitragssatz 2026 mit Krankengeld, inklusive durchschnittlichem Zusatzbeitrag von 2,9 %
1.318,33 €
Mindestbemessungsgrundlage pro Monat für hauptberuflich Selbstständige (2026)
Nur GKV
Familienversicherung für Kinder und Partner ohne eigenes Einkommen

Grundlagen

Die Grundregel: Kein Arbeitgeber, kein Zuschuss

Im Angestelltenverhältnis teilen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber den Krankenversicherungsbeitrag je zur Hälfte. Als Selbstständiger fällt dieser Zuschuss komplett weg. Sie tragen den vollen Beitrag allein.

Das ist der entscheidende Unterschied, den viele Gründer erst nach dem Sprung in die Selbstständigkeit spüren. Wer vorher nur den Arbeitnehmeranteil gezahlt hat, spürt den vollen Beitrag in der Selbstständigkeit oft deutlich.

Achtung beim Start: Sie sind verpflichtet, sich ab dem ersten Tag Ihrer Selbstständigkeit zu versichern. Eine Lücke in der Krankenversicherung ist nicht nur riskant – Kassen können Beiträge für unversicherte Zeiten rückwirkend einfordern.

Grundsätzlich haben Sie als Selbstständiger zwei Optionen: die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung (GKV) oder die private Krankenversicherung (PKV). Welche sich lohnt, hängt von Einkommen, Alter, Gesundheit und Lebensplanung ab.


GKV

Freiwillig in der GKV: planbar, aber bei höherem Einkommen oft teurer

Für viele ist das der einfachste Weg: ohne Gesundheitsprüfung und mit der Möglichkeit der Familienversicherung für Partner und Kinder.

Der Beitrag bemisst sich nach Ihrem beitragspflichtigen Einkommen. Der allgemeine Beitragssatz liegt 2026 bei 14,6 % plus Zusatzbeitrag der jeweiligen Kasse – der durchschnittliche Zusatzbeitrag beträgt 2026 2,9 %. Zusammen sind das rund 17,5 % Ihres beitragspflichtigen Einkommens. Wer auf Krankengeld verzichtet, zahlt den ermäßigten Satz von 14,0 % plus Zusatzbeitrag, also rund 16,9 %. Dazu kommt die Pflegeversicherung mit 3,6 % – oder 4,2 % für Kinderlose ab 23 Jahren.

Wichtig zu wissen: Es gibt einen Mindestbeitrag in der GKV – auch wenn Ihr Einkommen sehr gering ist. Grundlage ist 2026 eine Mindestbemessungsgrundlage von 1.318,33 € pro Monat. Alle Zahlen dazu stehen im Abschnitt Mindestbeitrag.

Nach oben ist der Beitrag durch die Beitragsbemessungsgrenze gedeckelt: Die Beitragsbemessungsgrenze 2026 liegt bei 5.812,50 € im Monat beziehungsweise 69.750 € im Jahr. Wer mehr verdient, zahlt nur den Höchstbeitrag.

Krankenversicherung: Selbstständige zahlen dabei nicht nur auf ihren Gewinn aus der Selbstständigkeit Beiträge. Kassen berücksichtigen bei freiwillig Versicherten alle Einnahmen zum Lebensunterhalt, also zum Beispiel auch Mieteinnahmen, Kapitalerträge und Renten.

Vorteile der GKV auf einen Blick

  • Kinder und Ehepartner ohne eigenes Einkommen können beitragsfrei mitversichert werden
  • Keine Gesundheitsprüfung – Sie werden nicht wegen Vorerkrankungen abgelehnt
  • Beitrag richtet sich nach dem Einkommen und bleibt im System der gesetzlichen Versicherung planbarer
  • Kein vergleichbares Beitragsrisiko im Alter wie bei ungünstigen PKV-Verläufen

Kosten 2026

Krankenversicherung Selbstständige: Kosten, Mindestbeitrag und Höchstbeitrag 2026

Wie viel kostet die gesetzliche Krankenversicherung für Selbstständige? Gesetzliche Krankenversicherung: Selbstständige zahlen überall dieselben Beitragssätze, nur der Zusatzbeitrag unterscheidet sich. Mit dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 2,9 % ergeben sich 2026 diese Werte:

Beitragsteil Satz 2026 Mindestbeitrag (1.318,33 €) Höchstbeitrag (5.812,50 €)
Krankenversicherung mit Krankengeld (14,6 % + 2,9 %) 17,5 % 230,71 € 1.017,19 €
Krankenversicherung ohne Krankengeld (14,0 % + 2,9 %) 16,9 % 222,80 € 982,31 €
Pflegeversicherung mit Kind 3,6 % 47,46 € 209,25 €
Pflegeversicherung kinderlos (ab 23 Jahren) 4,2 % 55,37 € 244,13 €
Summe mit Krankengeld 21,1 % bzw. 21,7 % rund 278 € bis 286 € rund 1.226 € bis 1.261 €

Daraus lassen sich die Kosten der Krankenversicherung bei Selbstständigkeit gut abschätzen. Vier Beispiele mit Krankengeldanspruch, 3,6 % Pflegeversicherung bei einem Kind und durchschnittlichem Zusatzbeitrag:

Beitragspflichtiges Einkommen pro Monat Krankenversicherung (17,5 %) Pflegeversicherung (3,6 %) Beitrag gesamt
1.318,33 € (Mindestgrundlage) 230,71 € 47,46 € 278,17 €
2.000 € 350,00 € 72,00 € 422,00 €
3.000 € 525,00 € 108,00 € 633,00 €
5.812,50 € und mehr 1.017,19 € 209,25 € 1.226,44 €
Krankenversicherung Selbstständige: Rechner der Kassen. Für die eigene Situation ist ein Beitragsrechner praktisch, zum Beispiel der TK. Kinderlose ab 23 Jahren rechnen mit 4,2 % Pflegeversicherung, mit mehreren Kindern unter 25 Jahren sinkt der Satz weiter.

Mindestbeitrag

Gesetzliche Krankenversicherung: Mindestbeitrag und Höchstbeitrag 2026

Mindestbeitrag Krankenversicherung ohne Einkommen: Der Mindestbeitrag gilt unabhängig davon, wie viel Sie tatsächlich verdienen. Grundlage ist die Mindestbemessungsgrundlage von 1.318,33 € im Monat – auch bei einem Gewinn nahe null wird damit gerechnet:

  • Mit Krankengeld: 230,71 € Krankenversicherung plus 47,46 € Pflegeversicherung – zusammen rund 278 € im Monat.
  • Ohne Krankengeld: 222,80 € plus 47,46 € – zusammen rund 270 € im Monat.
  • Kinderlos ab 23 Jahren: jeweils rund 8 € mehr, weil die Pflegeversicherung 4,2 % statt 3,6 % kostet.
Variante Mindestbeitrag gesetzliche Krankenversicherung Pflegeversicherung Summe pro Monat
Mit Krankengeld, mit Kind 230,71 € 47,46 € 278,17 €
Mit Krankengeld, kinderlos ab 23 230,71 € 55,37 € 286,08 €
Ohne Krankengeld, mit Kind 222,80 € 47,46 € 270,26 €

Mindestbeitrag freiwillige Krankenversicherung: Je Kasse fällt er leicht anders aus, weil der Zusatzbeitrag unterschiedlich hoch ist. Bei der TK mit 2,69 % Zusatzbeitrag sind es zum Beispiel 227,94 € Krankenversicherung statt 230,71 €.

Beiträge sind zunächst vorläufig: Krankenkassen setzen den Beitrag anhand Ihrer Schätzung oder des letzten Einkommensteuerbescheids fest und rechnen später nach dem tatsächlichen Einkommen ab – mit Rückzahlung oder Nachforderung. Sinkt Ihr Einkommen deutlich, können Sie mit Nachweisen eine vorläufige Senkung beantragen. Ohne Einkommensnachweis setzen Kassen den Höchstbeitrag an.

Krankenversicherung für Freiberufler und die Künstlersozialkasse

Freiberufler: Krankenversicherung läuft wie bei anderen Selbstständigen. Es gelten dieselben Regeln wie für andere hauptberuflich Selbstständige: freiwillige gesetzliche Versicherung oder PKV, Beitrag nach Einkommen, Mindest- und Höchstbeitrag. Eine Ausnahme gibt es für selbstständige Künstler und Publizisten: Über die Künstlersozialkasse (KSK) wird bei ihnen etwa die Hälfte der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherungsbeiträge übernommen – ähnlich wie ein Arbeitgeberanteil.

  • Voraussetzung ist eine erwerbsmäßige, nicht nur vorübergehende künstlerische oder publizistische Tätigkeit (Stichwort Krankenversicherung Freiberufler und Künstler).
  • Das Mindesteinkommen liegt bei 3.900 € im Jahr (325 € im Monat); Berufsanfänger sind in den ersten drei Jahren auch darunter versichert.
  • Wer im Zusammenhang mit der künstlerischen oder publizistischen Tätigkeit mehr als einen sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigt, wird grundsätzlich nicht über die KSK versichert; Ausnahmen gelten für Auszubildende und geringfügig Beschäftigte.
  • Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Befreiung zugunsten einer privaten Kranken- und Pflegeversicherung möglich; ein Beitragszuschuss kann dann beantragt werden.

Welche gesetzliche Krankenversicherung für Selbstständige?

Leistungen und Beitragssatz sind gesetzlich festgelegt, deshalb entscheidet vor allem der Rest. Krankenkasse: Selbstständige vergleichen am besten diese Kriterien:

  • Zusatzbeitrag: Der wichtigste Preisunterschied. 0,1 Prozentpunkte machen beim Höchstbeitrag knapp 6 € im Monat aus.
  • Wahltarife: Krankengeld schon vor dem 43. Tag, Selbstbehalt oder Beitragsrückerstattung – das Angebot unterscheidet sich je Kasse.
  • Zusatzleistungen und Bonusprogramme: zum Beispiel Vorsorge, Zahnreinigung oder Osteopathie.
  • Service: Onlineportal, App, Erreichbarkeit und Tempo bei der Beitragsfestsetzung.

Beim Wechsel zwischen gesetzlichen Krankenkassen gilt grundsätzlich eine Bindungsfrist von zwölf Monaten (§ 175 SGB V). Bei einer Erhöhung des Zusatzbeitrags besteht ein Sonderkündigungsrecht; für Krankengeld-Wahltarife gelten besondere Bindungsregeln, grundsätzlich drei Jahre.


PKV

Die PKV: Oft günstiger am Anfang – aber mit Risiken

Private Krankenversicherung: Selbstständige zahlen hier nicht nach Einkommen, sondern nach Alter, Gesundheitszustand und Tarif. Für junge und gesunde Selbstständige ohne Kinder kann die private Krankenversicherung deshalb deutlich günstiger sein als freiwillige GKV-Beiträge. Wie groß der Beitrags- und Leistungsunterschied ausfällt, hängt von Alter, Gesundheitszustand und gewähltem Tarif ab.

Die PKV kann anfangs günstiger sein, langfristig aber deutlich teurer werden. Gerade dieser Effekt wird von vielen Selbstständigen am Anfang unterschätzt.

Das kann anfangs attraktiv wirken. Die PKV bietet oft bessere Leistungen: Chefarztbehandlung, Einzelzimmer im Krankenhaus, kürzere Wartezeiten beim Spezialisten. Langfristig können die Beiträge mit dem Alter deutlich steigen.

Das unterschätzte Risiko: PKV-Beiträge können im Alter deutlich steigen. Wer dann geringe laufende Einkünfte hat, sollte frühzeitig prüfen, wie tragfähig der Tarif langfristig bleibt. Eine spätere Rückkehr in die GKV ist häufig nur noch eingeschränkt oder gar nicht mehr möglich.

Vergleich

GKV vs. PKV: Der direkte Vergleich

Es gibt keine universell richtige Wahl – aber es gibt klare Kriterien, nach denen Sie Ihre Entscheidung treffen können. Hier die wichtigsten Unterschiede im Überblick:

Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)
  • + Kinder & Partner kostenlos mitversichert
  • + Keine Gesundheitsprüfung
  • + Beitrag im Alter bleibt planbar
  • + Krankengeld ab dem 43. Tag – mit Wahlerklärung und dem Satz von 14,6 %
  • − Beitrag steigt mit dem Einkommen
  • − Leistungen sind weitgehend standardisiert
  • − Mindestbeitrag auch bei niedrigem Gewinn
Private Krankenversicherung (PKV)
Oft günstiger am Anfang
  • + Oft günstiger für junge und gesunde Selbstständige
  • + Je nach Tarif umfangreichere Leistungen
  • + Beitrag unabhängig vom Einkommen
  • + Individuell anpassbare Tarife
  • − Beiträge können im Alter deutlich steigen
  • − Kinder müssen extra versichert werden
  • − Gesundheitsprüfung bei Eintritt
  • − Spätere Rückkehr in die GKV oft nur eingeschränkt möglich
Situation Empfehlung Begründung
Jünger, ledig, keine Vorerkrankungen PKV prüfen Im Einzelfall günstigerer Einstieg bei zugleich oft stärkeren Leistungen
Familie mit Kindern GKV Die beitragsfreie Familienversicherung kann ein wichtiger Vorteil sein
Geringes Einkommen GKV häufig naheliegend Der GKV-Mindestbeitrag ist oft besser planbar als ein ungeeigneter PKV-Tarif
Hohes Einkommen PKV prüfen Im Einzelfall kann die PKV günstiger sein als der freiwillige GKV-Höchstbeitrag
Höheres Eintrittsalter oder Vorerkrankungen GKV häufig naheliegend PKV kann teurer werden oder der Zugang erschwert sein

Krankengeld

Krankengeld: wichtige Absicherungslücke

Angestellte sind im Krankheitsfall zunächst über die Lohnfortzahlung abgesichert; danach kann Krankengeld relevant werden. Für Selbstständige gilt das nicht automatisch – und das ist ein ernstes Problem.

Krankengeld: Selbstständige haben in der GKV keinen automatischen Anspruch. Sie schließen es mit einer Wahlerklärung bei Ihrer Kasse ein und zahlen dafür den allgemeinen Beitragssatz von 14,6 % statt 14,0 %. Der Anspruch beginnt dann ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit. An diese Wahl sind Sie in der Regel drei Jahre gebunden.

Die Höhe richtet sich nach Ihrem Arbeitseinkommen: Das Krankengeld beträgt 70 % des täglichen Arbeitseinkommens, 2026 höchstens 135,63 € pro Tag. Wer schon früher Geld braucht, kann bei vielen Kassen einen Wahltarif Krankengeld abschließen, der vor dem 43. Tag greift, oder in der PKV ein Krankentagegeld vereinbaren. In beiden Fällen gilt: Die ersten sechs Wochen müssen Sie ohne Wahltarif aus eigener Rücklage überbrücken.

Absicherung im Krankheitsfall – Checkliste

Wechsel & Fristen

Wechsel und Fristen: Was Sie wissen müssen

Beim Wechsel aus dem Angestelltenverhältnis in die Selbstständigkeit sollten Fristen und Voraussetzungen für die freiwillige GKV-Mitgliedschaft frühzeitig mit der bisherigen Kasse geklärt werden. Wer zu spät handelt, riskiert Nachteile bei der Weiterversicherung in der GKV.

  1. Sofort nach Gründung handeln: Informieren Sie Ihre bisherige Krankenkasse über die Aufnahme der Selbstständigkeit. Maßgebliche Fristen sollten direkt mit der bisherigen Krankenkasse geklärt werden.
  2. PKV-Angebote einholen und vergleichen: Holen Sie mehrere Angebote ein und vergleichen Sie diese auf Basis eines möglichst ähnlichen Leistungsniveaus.
  3. Entscheidung dokumentieren: Egal für welche Option: Halten Sie die Entscheidung schriftlich fest. So lassen sich Nachweise und spätere Rückfragen besser nachvollziehen.
  4. Steuerliche Einordnung der Beiträge prüfen: Beiträge zur Krankenversicherung sind steuerlich relevant. Wie sie sich auswirken, hängt von Art der Absicherung und Ihrer persönlichen Situation ab.
Steuer-Tipp: Beiträge zur Basisabsicherung in der Krankenversicherung und zur gesetzlichen Pflegeversicherung sind als Sonderausgaben abziehbar (§ 10 EStG). Bei GKV-Beiträgen mit Krankengeldanspruch wird der abziehbare Krankenversicherungsbeitrag um 4 % gekürzt. In der PKV zählt der Beitragsanteil für die Basisabsicherung, nicht automatisch der gesamte Tarifbeitrag.

Rückkehr von der PKV in die GKV

Vor dem 55. Geburtstag kann eine versicherungspflichtige Beschäftigung unter der maßgeblichen Jahresarbeitsentgeltgrenze einen Rückweg eröffnen. Die Selbstständigkeit darf dann nicht mehr hauptberuflich ausgeübt werden. Ab 55 greift häufig die Sperre des § 6 Absatz 3a SGB V: insbesondere bei fehlender GKV-Versicherung in den letzten fünf Jahren und mindestens der Hälfte dieser Zeit in Versicherungsfreiheit, Befreiung oder hauptberuflicher Selbstständigkeit. Eine Familienversicherung über einen gesetzlich versicherten Ehe- oder eingetragenen Lebenspartner kommt bei Einhaltung der Einkommensgrenze und ohne hauptberufliche Selbstständigkeit unter den weiteren Voraussetzungen des § 10 SGB V in Betracht. Lassen Sie die Voraussetzungen vor einer PKV-Kündigung von der Krankenkasse prüfen.

Hinweis: Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine individuelle Beratung. Beitragssätze, Zusatzbeiträge und Tarife ändern sich; maßgeblich sind die Angaben Ihrer Krankenkasse oder Ihres Versicherers.

FAQ

Häufige Fragen zur Krankenversicherung für Selbstständige

Müssen Selbstständige sich selbst krankenversichern? +
Ja. Anders als Angestellte erhalten Selbstständige in der Regel keinen Arbeitgeberzuschuss und müssen ihre Krankenversicherung eigenständig organisieren und finanzieren.
Wie viel kostet die gesetzliche Krankenversicherung für Selbstständige? +
Mit durchschnittlichem Zusatzbeitrag und Krankengeldanspruch sind es 2026 rund 21,1 % des beitragspflichtigen Einkommens inklusive Pflegeversicherung. Das ergibt mindestens rund 278 € und höchstens rund 1.226 € im Monat; Kinderlose ab 23 Jahren zahlen etwas mehr.
Wie hoch sind die Beiträge in der GKV für Selbstständige? +
Der Beitrag richtet sich nach dem beitragspflichtigen Einkommen. 2026 gelten 14,6 % mit Krankengeldanspruch oder 14,0 % ohne, jeweils plus Zusatzbeitrag der Kasse (im Schnitt 2,9 %) und Pflegeversicherung mit 3,6 % beziehungsweise 4,2 % für Kinderlose ab 23 Jahren. Gerechnet wird mindestens mit 1.318,33 € und höchstens mit 5.812,50 € im Monat.
Wie hoch ist der Mindestbeitrag zur Krankenversicherung 2026? +
Die Mindestbemessungsgrundlage beträgt 1.318,33 € im Monat. Daraus ergeben sich mit durchschnittlichem Zusatzbeitrag 230,71 € Krankenversicherung mit Krankengeld oder 222,80 € ohne, jeweils plus 47,46 € Pflegeversicherung. Der Mindestbeitrag fällt auch dann an, wenn Sie kaum oder nichts verdienen.
Ist für Selbstständige eher GKV oder PKV sinnvoll? +
Das hängt von Einkommen, Alter, Familienplanung, Gesundheitszustand und gewünschtem Leistungsniveau ab. Für manche ist die GKV naheliegend, für andere kann die PKV im Einzelfall interessant sein.
Welche gesetzliche Krankenversicherung für Selbstständige ist die richtige? +
Leistungen und Beitragssatz sind gesetzlich festgelegt, deshalb entscheiden Zusatzbeitrag, Wahltarife für Krankengeld, Zusatzleistungen und Service. Ein Vergleich lohnt vor allem über den Zusatzbeitrag: 0,1 Prozentpunkte sind beim Höchstbeitrag knapp 6 € im Monat.
Was kostet die AOK für Selbstständige? +
Die AOK rechnet mit denselben gesetzlichen Sätzen wie alle Kassen: 14,6 % oder 14,0 % plus Pflegeversicherung. Unterschiedlich ist nur der Zusatzbeitrag, der je AOK-Region abweicht – die aktuelle Höhe steht auf der Seite der jeweiligen AOK.
Wie funktioniert die Krankenversicherung für Freiberufler? +
Für Freiberufler gelten dieselben Regeln wie für andere hauptberuflich Selbstständige. Selbstständige Künstler und Publizisten können über die Künstlersozialkasse versichert sein: Dort wird etwa die Hälfte der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherungsbeiträge übernommen, Voraussetzung ist unter anderem ein Mindesteinkommen von 3.900 € im Jahr.
Brauche ich als Selbstständiger zusätzlich Krankengeld oder Krankentagegeld? +
In der GKV gibt es Krankengeld nur mit Wahlerklärung und dem Satz von 14,6 %, und zwar erst ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit – 70 % des Arbeitseinkommens, 2026 höchstens 135,63 € pro Tag. Für die ersten sechs Wochen brauchen Sie eine Rücklage, einen Wahltarif der Kasse oder ein Krankentagegeld in der PKV.
Kann ich später von der PKV zurück in die GKV wechseln? +
Vor 55 kann eine versicherungspflichtige Beschäftigung unter der maßgeblichen Jahresarbeitsentgeltgrenze einen Rückweg eröffnen, wenn die Selbstständigkeit nicht mehr hauptberuflich ist. Ab 55 kann § 6 Absatz 3a SGB V den Rückweg sperren. Eine Familienversicherung über einen gesetzlich versicherten Ehe- oder eingetragenen Lebenspartner ist nur unter den Voraussetzungen des § 10 SGB V möglich, insbesondere bei Einhaltung der Einkommensgrenze und ohne hauptberufliche Selbstständigkeit.
Sind Krankenversicherungsbeiträge steuerlich relevant? +
Ja. Beiträge zur Basisabsicherung und zur gesetzlichen Pflegeversicherung sind als Sonderausgaben abziehbar (§ 10 EStG). Bei GKV-Beiträgen mit Krankengeldanspruch wird der abziehbare Krankenversicherungsbeitrag um 4 % gekürzt; in der PKV zählt nur der Beitragsanteil für die Basisabsicherung.

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