Buchhaltung & Rechnungen

Rechnung schreiben als Selbstständiger 2026: Alle Pflichtangaben auf einen Blick

Eine fehlende Rechnungsnummer, ein falscher Steuerausweis oder unvollständige Kundendaten können schnell zu Rückfragen und Problemen führen. Der Artikel zeigt, welche Pflichtangaben auf eine Rechnung gehören, welche Fehler häufig passieren und wie Sie Rechnungen sauber und nachvollziehbar erstellen.

Redakteurin
Zuletzt aktualisiert: 11. Oktober 2026
ca. 13 Min. Lesezeit
Person vergleicht Rechnung auf Papier mit Laptop-Bildschirm
Das Wichtigste in Kürze
  • Bei Rechnungen über 250 € gelten die vollständigen Pflichtangaben nach § 14 UStG – fehlt etwas Wesentliches, kann das zu Rückfragen und Problemen führen
  • Rechnungsnummern müssen nachvollziehbar, einmalig und systematisch vergeben werden
  • Kleinunternehmer weisen keine Umsatzsteuer aus und müssen auf die Steuerbefreiung nach § 19 UStG hinweisen
  • Rechnungen bis 250 € brutto gelten als Kleinbetragsrechnungen – hier gelten vereinfachte Regeln, eine Rechnungsnummer ist nicht nötig
  • Aufbewahrungspflicht: Rechnungen müssen für Zwecke der Umsatzsteuer grundsätzlich acht Jahre archiviert werden
  • Seit 2025 müssen inländische Unternehmen E-Rechnungen empfangen können; die Pflicht zum Ausstellen wird 2027 und 2028 stufenweise eingeführt
10
Angaben gehören auf eine vollständige Rechnung über 250 €
250 €
Grenze für Kleinbetragsrechnungen (brutto) – bis dahin gelten vereinfachte Anforderungen
8 Jahre
gesetzliche Aufbewahrungsfrist für Rechnungen
Neu ab 2025: E-Rechnung für B2B-Geschäfte
Inländische Unternehmen müssen seit 2025 E-Rechnungen empfangen können. Für das Ausstellen gelten Übergangsfristen bis 2027 beziehungsweise 2028. Alle Fristen zur E-Rechnung 2027

Grundlagen

Warum eine korrekte Rechnung so wichtig ist

Eine Rechnung ist mehr als ein Zahlungsauftrag. Sie ist ein steuerrechtliches Dokument – und wenn sie nicht stimmt, kann das gleich mehrere Probleme auslösen: Ihr Kunde kann keine Vorsteuer abziehen, das Finanzamt erkennt die Rechnung nicht an, oder die Zahlung verzögert sich durch Rückfragen und Korrekturen.

Gerade für Gründer ist das oft neu: Selbst wenn Leistung und Preis stimmen, muss die Rechnung formal korrekt sein. Formfehler können im Einzelfall dazu führen, dass Rechnungen korrigiert werden müssen oder steuerliche Rückfragen entstehen.

Achtung für Gründer: Wer Umsatzsteuer zu Unrecht in einer Rechnung ausweist, schuldet diesen Betrag grundsätzlich auch gegenüber dem Finanzamt – selbst dann, wenn der Kunde noch nicht gezahlt hat. Rechnungen sollten deshalb vor dem Versand sorgfältig kontrolliert werden.

Pflichtangaben

Rechnung: Pflichtangaben laut § 14 UStG

Wer eine Rechnung schreiben will, braucht vor allem die richtigen Angaben. Für Rechnungen über 250 € gelten die vollständigen Pflichtangaben nach § 14 Abs. 4 UStG, für Kleinbetragsrechnungen bis 250 € vereinfachte Anforderungen. Die wichtigsten Pflichtangaben (Rechnung über 250 €) im Überblick – weiter unten sehen Sie sie direkt am Beispiel einer Musterrechnung:

# Pflichtangabe Was das bedeutet
1 Vollständiger Name & Adresse des Leistenden Ihr Name (oder Firmenname) und Ihre vollständige Anschrift
2 Vollständiger Name & Adresse des Empfängers Name und Anschrift Ihres Kunden – möglichst korrekt und vollständig entsprechend der vorliegenden Kundendaten
3 Steuernummer oder USt-ID Ihre beim Finanzamt vergebene Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
4 Ausstellungsdatum Das Datum, an dem Sie die Rechnung erstellen (nicht zwingend das Leistungsdatum)
5 Fortlaufende Rechnungsnummer Einmalig und nachvollziehbar vergeben – zum Beispiel RE-2026-001, RE-2026-002 …
6 Art und Menge der Leistung Was genau haben Sie geliefert oder geleistet? So konkret wie möglich beschreiben
7 Zeitpunkt der Leistung Wann wurde die Leistung erbracht oder die Ware geliefert? (z. B. „Leistungsdatum entspricht dem Rechnungsdatum“)
8 Nettobetrag (Entgelt) Der Betrag vor Umsatzsteuer, aufgeschlüsselt nach Steuersatz
9 Steuersatz und Steuerbetrag Anzuwendender Steuersatz und der konkret ausgewiesene Steuerbetrag
10 Gesamtbetrag (Brutto) Netto + Umsatzsteuer = Rechnungsendbetrag, den der Kunde zahlt – in § 14 UStG nicht ausdrücklich gefordert, aber üblich

Je nach Fall zusätzlich Pflicht: bei steuerfreien Umsätzen ein Hinweis auf die Steuerbefreiung, bei Reverse Charge die Angabe „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“, bei im Voraus vereinbarten Entgeltminderungen wie Skonto ein Hinweis wie „2 % Skonto bei Zahlung bis …“ und bei Abrechnung durch den Kunden das Wort „Gutschrift“ und bei steuerpflichtigen Grundstücksleistungen an Privatkunden ein Hinweis auf deren zweijährige Aufbewahrungspflicht.

Tipp für Kleinunternehmer: Wenn Sie die Kleinunternehmerregelung nutzen, weisen Sie keine Umsatzsteuer aus. Stattdessen gehört ein Hinweis auf die Steuerbefreiung auf die Rechnung, zum Beispiel: „Für diesen Umsatz gilt die Steuerbefreiung für Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG.“ Details weiter unten.

Rechnungsnummer: fortlaufend, einmalig – und wie man sie abkürzt

Die fortlaufende Rechnungsnummer muss die Rechnung eindeutig identifizieren und darf nur einmal vergeben werden. Eine lückenlose Abfolge ist nach Abschnitt 14.5 Abs. 10 UStAE nicht zwingend, und Sie dürfen mehrere Nummernkreise bilden – etwa pro Jahr oder pro Geschäftsbereich. Wer eine Rechnungsnummer erstellen möchte, fährt mit einem festen Schema aus Kürzel, Jahr und laufender Zahl gut, zum Beispiel RE-2026-001, RE-2026-002 usw.

Rechnungsnummer-Abkürzung: Gesetzlich ist keine Abkürzung vorgeschrieben. Üblich sind „Rg.-Nr.“, „Re.-Nr.“ oder „RNr.“. Kleinbetragsrechnungen bis 250 € brauchen keine Rechnungsnummer.

Kleinbetragsrechnung 2026: Pflichtangaben bis 250 €

Für Rechnungen, deren Gesamtbetrag 250 € brutto nicht übersteigt, gelten erleichterte Regeln nach § 33 UStDV. An der Grenze hat sich gegenüber der Kleinbetragsrechnung 2025 nichts geändert. Für die Kleinbetragsrechnung: Pflichtangaben sind nur

  • vollständiger Name und Anschrift des leistenden Unternehmers,
  • Ausstellungsdatum,
  • Menge und Art der Lieferung bzw. Umfang und Art der Leistung,
  • Entgelt und Steuerbetrag in einer Summe,
  • Steuersatz oder ein Hinweis auf eine Steuerbefreiung.

Name und Anschrift des Kunden, Steuernummer und Rechnungsnummer sind bei Kleinbetragsrechnungen nicht erforderlich.


Musterrechnung

Rechnung schreiben: Vorlage und Muster mit allen Pflichtangaben

Theorie ist gut – ein konkretes Beispiel ist besser. Hier sehen Sie eine Musterrechnung mit allen Pflichtangaben, markiert nach den nummerierten Feldern aus der Tabelle oben. Sie können den Aufbau als Rechnungsvorlage für Word, Excel oder Ihr Rechnungsprogramm übernehmen.

Max Weber Freelance Webentwickler, 1 Musterstraße 12, 10115 Berlin
RECHNUNG 5 Nr. RE-2026-014
Von
Max Weber
Musterstraße 12
10115 Berlin

3 Steuernr.: 14/234/56789
2 An
Beispiel GmbH
z. Hd. Einkauf
Hauptstraße 88
20095 Hamburg
4 Rechnungsdatum
29. Mai 2026
7 Leistungsdatum
29. Mai 2026
Zahlungsziel
12. Juni 2026 (14 Tage)
6 Leistungsbeschreibung Menge Einzelpreis Gesamt
Technische Einrichtung einer WordPress-Website 8 Stunden 100,00 € 800,00 €
8 Nettobetrag 800,00 €
9 zzgl. 19 % USt. 152,00 €
10 Rechnungsbetrag 952,00 €
Bitte überweisen Sie den Betrag bis zum 12. Juni 2026 auf folgendes Konto: IBAN DE12 3456 7890 1234 5678 90, BIC BELADEBEXXX, Kontoinhaber Max Weber
1
Name & Adresse (Sie)Vollständig, wie beim Finanzamt registriert
2
Name & Adresse (Kunde)Möglichst genau entsprechend den vorliegenden Kundendaten
3
SteuernummerOder alternativ die Umsatzsteuer-ID (USt-IdNr.)
4
AusstellungsdatumNicht das Leistungsdatum – das ist Feld ⑦
5
Fortlaufende NummerEinmalig und systematisch vergeben – niemals doppelt verwenden
6
LeistungsbeschreibungKonkret und nachvollziehbar – nicht nur pauschale Begriffe wie „Beratung“
7
LeistungszeitraumWann wurde die Arbeit erbracht?
8
NettobetragBetrag vor Steuer, je Steuersatz aufgeschlüsselt
9
Steuersatz & -betragKonkret ausgewiesen in Prozent und Euro
10
BruttobetragDer Endbetrag, den der Kunde tatsächlich zahlt

Kopierbare Rechnungsvorlage für Word, Google Docs oder E-Mail

Das folgende Muster lässt sich direkt kopieren und in ein Textprogramm einfügen. Ersetzen Sie alle Angaben in eckigen Klammern und entfernen Sie nicht benötigte Varianten. Für eine verpflichtende E-Rechnung übertragen Sie dieselben Inhalte anschließend in ein Programm, das XRechnung oder ZUGFeRD erzeugt.

Rechnungsvorlage – zum Kopieren und Anpassen

[Ihr Name / Firmenname]
[Straße und Hausnummer]
[PLZ und Ort]
Steuernummer oder USt-IdNr.: [Nummer]

Rechnungsempfänger
[Name / Firma des Kunden]
[Straße und Hausnummer]
[PLZ und Ort]

Rechnung Nr. [RE-2026-001]
Rechnungsdatum: [TT.MM.JJJJ]
Leistungsdatum oder -zeitraum: [TT.MM.JJJJ / von … bis …]

Leistung
[Konkrete Beschreibung, Menge oder Stunden]
Nettobetrag: [0,00 €]
Umsatzsteuer [19 % / 7 %]: [0,00 €]
Rechnungsbetrag: [0,00 €]

[Nur für Kleinunternehmer: Für diesen Umsatz gilt die Steuerbefreiung für Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG.]

Bitte überweisen Sie den Rechnungsbetrag bis zum [konkretes Datum] auf folgendes Konto:
IBAN: [IBAN]
Kontoinhaber: [Name]

Praktische Beispiele für eine eindeutige Leistungsbeschreibung

Zu ungenau Besser formuliert
Beratung Strategieberatung zur Positionierung, 3 Stunden am 18.10.2026
Design Entwurf eines Firmenlogos inklusive zwei Korrekturschleifen, Leistungszeitraum 01.–15.10.2026
Website-Arbeiten Technische Einrichtung einer WordPress-Website, 8 Stunden im Oktober 2026

Fehler vermeiden

Die häufigsten Fehler – und wie Sie sie vermeiden

Gründer machen bei Rechnungen immer wieder dieselben Fehler. Hier sind die fünf häufigsten – damit Ihnen das nicht passiert.

Fehler 1: Doppelte oder unsystematische Rechnungsnummern Rechnungsnummern müssen einmalig sein und sollten nachvollziehbar und systematisch vergeben werden. Eine lückenlose Folge ist nicht zwingend, unklare oder nachträglich entfernte Nummern können bei einer Prüfung aber Fragen aufwerfen. Fehlerhafte oder stornierte Rechnungen sollten dokumentiert und archiviert werden – nicht einfach gelöscht.
Fehler 2: Zu vage Leistungsbeschreibung Pauschale Angaben wie „Beratung“, „Dienstleistung“ oder „Arbeit im März“ sind oft zu ungenau. Die Leistung muss eindeutig identifizierbar sein – Projektname, Zeitraum, Umfang. Das schützt auch Sie, falls ein Kunde die Leistung später bestreitet.
Fehler 3: Kein Leistungsdatum Das Leistungsdatum (wann wurde die Arbeit erbracht?) ist ein eigenes Pflichtfeld – es ist nicht dasselbe wie das Rechnungsdatum. Ein einfacher Hinweis wie „Leistungszeitraum: 01.–15.03.2026“ reicht völlig aus.
Fehler 4: Falscher Hinweis bei Kleinunternehmerregelung Kleinunternehmer dürfen keine Umsatzsteuer ausweisen – auch nicht versehentlich mit „0 % USt.“. Stattdessen muss ein Hinweis auf die Steuerbefreiung auf die Rechnung, zum Beispiel „Für diesen Umsatz gilt die Steuerbefreiung für Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG.“ Wer trotzdem Umsatzsteuer ausweist, schuldet sie nach § 14c UStG.
Fehler 5: Rechnung nicht archiviert Rechnungen – ausgehende wie eingehende – müssen für Zwecke der Umsatzsteuer grundsätzlich acht Jahre aufbewahrt werden. Wichtig ist eine geordnete und unveränderbare Archivierung. Rechnungen sollten so gespeichert werden, dass sie später vollständig und nachvollziehbar verfügbar sind.

Sonderfälle

Rechnung schreiben als Kleinunternehmer, im Kleingewerbe, als Freiberufler oder Privatperson

Rechnung schreiben als Kleinunternehmer

Kleinunternehmer nach § 19 UStG dürfen keine Umsatzsteuer gesondert ausweisen. Seit 2025 genügt für sie eine vereinfachte Rechnung nach § 34a UStDV. Pflicht sind Name und Anschrift von Ihnen und Ihrem Kunden, Steuernummer oder USt-IdNr., Ausstellungsdatum, Menge und Art der Leistung, das Entgelt in einer Summe und der Hinweis auf die Steuerbefreiung. Mehr zu Grenzen und Pflichten lesen Sie im Ratgeber zur Kleinunternehmerregelung 2026.

Rechnungsvorlage Kleinunternehmer Beispiel
Absender und Kunde Anna Schulz, Gartenweg 3, 50667 Köln; an: Beispiel GmbH, Hauptstraße 88, 20095 Hamburg
Steuernummer Steuernr.: 21/345/67890
Datum und Rechnungsnummer Rechnungsdatum 17.10.2026, Nr. RE-2026-031 (freiwillig, aber empfehlenswert)
Leistung Logo-Entwurf inkl. zwei Korrekturschleifen, erbracht im Oktober 2026
Betrag Rechnungsbetrag: 600,00 € (kein Ausweis von Umsatzsteuer)
Hinweis „Für diesen Umsatz gilt die Steuerbefreiung für Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG.“

Kleingewerbe: Rechnung schreiben mit oder ohne Umsatzsteuer

„Kleingewerbe“ ist kein steuerlicher Begriff, sondern beschreibt ein Gewerbe ohne kaufmännisch eingerichteten Geschäftsbetrieb. Wer im Kleingewerbe Rechnungen schreibt, muss daher prüfen, ob die Kleinunternehmerregelung angewendet wird: Nur dann enthält die Rechnung keine Umsatzsteuer, sondern einen Hinweis auf die Steuerbefreiung. Andernfalls gelten die vollständigen Pflichtangaben mit Umsatzsteuerausweis.

Freiberufler: Rechnung schreiben ohne Gewerbe

Freiberufler brauchen keine Gewerbeanmeldung, für ihre Rechnungen gelten aber dieselben Regeln wie für Gewerbetreibende. Auch Freiberufler nutzen die Pflichtangaben nach § 14 UStG oder – als Kleinunternehmer – die vereinfachte Variante. Die Musterrechnung oben stammt von einem freiberuflichen Webentwickler und eignet sich daher direkt als Vorlage für Freiberufler.

Rechnung schreiben als Privatperson

Verkaufen Sie gelegentlich privat etwas, zum Beispiel gebrauchte Möbel, sind Sie kein Unternehmer. Eine formlose Rechnung oder Quittung mit Namen, Datum, Gegenstand und Betrag reicht dann aus, eine Steuernummer brauchen Sie nicht. Wichtig: Keine Umsatzsteuer ausweisen – wer das ohne Berechtigung tut, schuldet den Betrag nach § 14c UStG. Wer dagegen nachhaltig Leistungen gegen Entgelt erbringt, ist Unternehmer im Sinne von § 2 UStG und muss seine Tätigkeit beim Finanzamt anmelden.


E-Rechnung

Welcher Rechnungstyp ist Pflicht? PDF, E-Rechnung & Co.

Nicht jede Rechnung ist gleich. Ob ein einfaches PDF ausreicht oder ein strukturiertes elektronisches Format erforderlich ist, hängt davon ab, an wen Sie die Rechnung stellen.

Situation Erlaubtes Format Hinweis
B2C – an Privatpersonen PDF, Papier, Word Kein E-Rechnung-Format erforderlich
B2B – an ausländische Unternehmen PDF, Papier Ggf. länderspezifische Anforderungen beachten
B2B – an deutsche Unternehmen E-Rechnung (XRechnung / ZUGFeRD); 2025–2026 auch Papier oder PDF (PDF nur mit Zustimmung des Kunden) Empfang seit 1. Januar 2025 Pflicht; Ausstellen ab 2027 bei mehr als 800.000 € Vorjahresumsatz, ab 2028 für alle
B2G – an öffentliche Auftraggeber XRechnung Pflicht Gilt seit 2020 für Bundesbehörden, viele Länder und Kommunen
Kleinbetragsrechnung bis 250 € / Kleinunternehmer Papier, PDF (mit Zustimmung) oder E-Rechnung Von der Pflicht zur E-Rechnung ausgenommen; Kleinunternehmer müssen E-Rechnungen aber empfangen können
E-Rechnung ab 2025: Seit dem 1. Januar 2025 müssen alle inländischen Unternehmen E-Rechnungen empfangen können. Die Pflicht zum Ausstellen wird gestaffelt eingeführt: Unternehmen mit mehr als 800.000 € Vorjahresumsatz müssen ab 2027 E-Rechnungen ausstellen, alle übrigen ab 2028. Ausnahmen gelten unter anderem für Kleinunternehmer und Kleinbetragsrechnungen bis 250 € brutto. Bis Ende 2026 sind Papierrechnungen erlaubt, andere elektronische Formate wie PDF nur mit Zustimmung des Empfängers. Wichtig: Ein normales PDF gilt dabei nicht mehr als E-Rechnung.

Was ist eine E-Rechnung genau?

Eine E-Rechnung ist kein gescanntes Dokument und kein normales PDF – sie enthält einen strukturierten, maschinenlesbaren Datensatz (XML). Die gängigsten Formate in Deutschland sind:

XML
XRechnungRein strukturiertes XML-Format – kein visuelles Layout. Standard für Rechnungen an Behörden und oft im B2B-Bereich.
PDF
ZUGFeRDHybrid-Format: normales PDF mit eingebettetem XML. Für den Menschen lesbar und maschinenverarbeitbar – praktisch für den Übergang.

E-Rechnung erstellen: So geht's

Als E-Rechnung gelten strukturierte Formate wie XRechnung und ZUGFeRD ab Version 2.0.1 (ohne die Profile MINIMUM und BASIC-WL). Eine E-Rechnung erstellen Sie am einfachsten mit einem Rechnungsprogramm, das diese Formate unterstützt. Wer nur wenige Rechnungen schreibt, kann kostenlos starten: Der Gratis-Tarif von sevDesk erlaubt drei Rechnungen pro Monat inklusive ZUGFeRD und XRechnung. Alle Fristen und Formate erklärt unser Ratgeber zur E-Rechnung-Pflicht.

Was das für Sie bedeutet: Stellen Sie Rechnungen nur an Privatpersonen? Dann reicht weiterhin ein PDF. Haben Sie auch deutsche Geschäftskunden? Dann sollten Sie frühzeitig auf ein Tool umsteigen, das XRechnung oder ZUGFeRD unterstützt – z. B. Lexware Office, sevDesk oder Papierkram.

Schritt für Schritt

Rechnung erstellen: Schritt für Schritt zur ersten Rechnung

Sie schreiben Ihre erste Rechnung? Hier ist der komplette Ablauf – von der Vorbereitung bis zur Ablage.

  1. Vorlage oder Tool wählen: Word- oder Excel-Vorlagen können für den Start funktionieren, sind aber vergleichsweise fehleranfällig. Viele Buchhaltungs- und Rechnungsprogramme prüfen Pflichtfelder automatisch und unterstützen bei der systematischen Nummernvergabe.
  2. Alle Pflichtfelder ausfüllen: Gehen Sie die 10 Punkte aus der Tabelle oben durch. Besonders wichtig: Steuernummer nicht vergessen, Leistungsdatum separat vom Rechnungsdatum eintragen.
  3. Rechnungsnummer vergeben: Legen Sie ein festes Schema fest und verwenden Sie es konsequent. Empfehlung: RE-JJJJ-NNN (z.B. RE-2026-001). Führen Sie eine einfache Liste – auch stornierte oder übersprungene Nummern sollten nachvollziehbar dokumentiert werden.
  4. Zahlungsziel klar benennen: Vermeiden Sie unklare Formulierungen wie „zahlbar sofort“ ohne konkretes Datum. Formulieren Sie konkret: „Bitte überweisen Sie den Betrag bis zum [Datum].“ Üblich sind klare Zahlungsziele mit konkretem Datum. Welche Frist sinnvoll ist, hängt vom Kunden und vom Geschäftsmodell ab.
  5. Versenden und archivieren: Nutzen Sie Papier oder ein PDF mit Zustimmung des Empfängers, soweit keine E-Rechnung vorgeschrieben ist. Bei bestehender E-Rechnungspflicht versenden Sie ein strukturiertes Format wie XRechnung oder ZUGFeRD. Legen Sie gleichzeitig eine Kopie ab – zum Beispiel in einer sauberen Ordnerstruktur nach Jahr und Monat oder direkt im Buchhaltungssystem.
  6. Zahlungseingang überwachen: Prüfen Sie offene Rechnungen regelmäßig. Bleibt eine Zahlung nach Fälligkeit aus, ist eine zeitnahe und freundliche Zahlungserinnerung sinnvoll. Wie Sie Einnahmen und Ausgaben für die Gewinnermittlung erfassen, erklärt unser Ratgeber zur Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) mit kostenloser Excel-Vorlage.

Zahlt der Kunde nicht: Unser Ratgeber zeigt, wie Sie eine Zahlungserinnerung und Mahnung schreiben – mit Fristen, Verzugszinsrechner und kostenlosen Word-Vorlagen.


Tools

Rechnung schreiben: Programm, App oder Vorlage?

Gerade am Anfang arbeiten viele Selbstständige mit Word- oder Excel-Vorlagen. Das kann funktionieren, ist aber fehleranfälliger, kostet mehr Zeit und bietet oft keine gute Übersicht über offene Posten. Eine Rechnung erstellen – kostenlos geht das mit eigenen Vorlagen oder den Gratis-Tarifen einiger Anbieter. Hier ein kurzer Vergleich gängiger Optionen (Preise netto, Stand 11.10.2026):

Tool Preis/Monat Für wen geeignet E-Rechnung
Rechnungsvorlage Word / Excel 0 € (wenn vorhanden) Gelegentliche Rechnungen, wenig Kunden – aber fehleranfällig ✗ Nein
Lexware Office (ehemals lexoffice) ab 12,90 € (Tarif M mit Rechnungen) Sehr verbreitete Lösung für Selbstständige; DATEV-kompatibel ✓ Ja (ZUGFeRD & XRechnung)
sevDesk 0 € (3 Rechnungen/Monat), sonst ab 8,90 € bei 24 Monaten Laufzeit Buchhaltung + Rechnungen; gut für wachsende Unternehmen ✓ Ja (ZUGFeRD & XRechnung)
Papierkram 0 € (Free, XML-E-Rechnung), Tarif S regulär 12,90 € bei jährlicher Zahlung Günstig, einfach, ideal für Freelancer und Kleinunternehmer ✓ Ja (XML im Free-Tarif; ZUGFeRD & XRechnung ab S)
Finom / Qonto ab 0 € (Finom Solo; Qonto Starter für Freiberufler und Einzelunternehmen) Rechnungen direkt im Geschäftskonto erstellen und Zahlungseingänge abgleichen ✓ Ja (Finom: XRechnung & ZUGFeRD; Qonto: E-Rechnungsstellung ab Starter)
Empfehlung für Gründer: Ein digitales Geschäftskonto mit Rechnungsfunktion kann Prozesse vereinfachen. Haben Sie auch deutsche Geschäftskunden, sollte das gewählte Tool E-Rechnung (XRechnung / ZUGFeRD) unterstützen. Die genauen Stufen erklärt unser E-Rechnungs-Guide 2027.

Checkliste

Checkliste: Vor dem Absenden prüfen

Bevor Sie auf „Senden“ drücken, lohnt sich ein kurzer Check. Haben Sie alles?

Rechnungs-Checkliste für Selbstständige
Hinweis: Dieser Artikel fasst die wichtigsten Grundlagen zusammen und ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Bei komplexeren Fällen – z. B. Auslandsrechnungen, Reverse Charge oder Gutschriften – ist eine kurze Rücksprache mit einer Steuerberatung sinnvoll.

FAQ

Häufige Fragen zum Rechnung schreiben für Selbstständige

Wie schreibe ich korrekt eine Rechnung? +
Eine korrekte Rechnung enthält alle Pflichtangaben nach § 14 UStG: Name und Anschrift beider Seiten, Steuernummer oder USt-IdNr., Ausstellungsdatum, fortlaufende Rechnungsnummer, Menge und Art der Leistung, Leistungszeitpunkt, Entgelt, Steuersatz und Steuerbetrag – oder als Kleinunternehmer den Hinweis auf die Steuerbefreiung. Prüfen Sie die Rechnung vor dem Versand und archivieren Sie eine Kopie.
Welche Pflichtangaben müssen auf einer Rechnung stehen? +
Zu den zentralen Pflichtangaben gehören unter anderem vollständige Namen und Anschriften, Rechnungsdatum, fortlaufende Rechnungsnummer, Leistungsbeschreibung, Leistungsdatum sowie Beträge und gegebenenfalls Umsatzsteuerangaben.
Wie schreibe ich Rechnungen einfach? +
Am einfachsten mit einer festen Vorlage oder einem Rechnungsprogramm, das Pflichtfelder und Rechnungsnummern automatisch verwaltet. Für den Start gibt es Gratis-Tarife, bei sevDesk zum Beispiel drei Rechnungen pro Monat.
Wie kann ich selbst eine Rechnung erstellen? +
Wählen Sie eine Vorlage oder ein Programm, tragen Sie alle Pflichtangaben ein, vergeben Sie eine eindeutige Rechnungsnummer, nennen Sie ein konkretes Zahlungsziel und versenden Sie die Rechnung als PDF oder E-Rechnung. Anschließend archivieren Sie eine Kopie.
Wie vergebe ich Rechnungsnummern richtig? +
Rechnungsnummern müssen fortlaufend und einmalig vergeben werden. Eine lückenlose Abfolge ist nicht zwingend, mehrere Nummernkreise – etwa pro Jahr – sind erlaubt. Bewährt hat sich ein Schema wie RE-2026-001. Kleinbetragsrechnungen bis 250 € brauchen keine Rechnungsnummer.
Was ist eine Kleinbetragsrechnung? +
Eine Kleinbetragsrechnung ist eine Rechnung bis 250 € brutto. Sie muss nur Name und Anschrift des leistenden Unternehmers, Ausstellungsdatum, Menge und Art der Leistung, Entgelt und Steuerbetrag in einer Summe sowie den Steuersatz oder einen Hinweis auf eine Steuerbefreiung enthalten.
Brauche ich als Kleinunternehmer eine andere Rechnung? +
Ja. Kleinunternehmer weisen keine Umsatzsteuer aus und dürfen eine vereinfachte Rechnung nach § 34a UStDV nutzen. Pflicht ist ein Hinweis auf die Steuerbefreiung, zum Beispiel: „Für diesen Umsatz gilt die Steuerbefreiung für Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG.“
Wie schreibe ich eine Rechnung als Privatperson? +
Bei einem gelegentlichen Privatverkauf reicht eine formlose Rechnung oder Quittung mit Namen, Datum, Gegenstand und Betrag. Umsatzsteuer dürfen Privatpersonen nicht ausweisen, sonst schulden sie den Betrag. Wer nachhaltig gegen Entgelt tätig wird, gilt als Unternehmer und muss sich beim Finanzamt anmelden.
Reicht eine PDF-Rechnung aus oder brauche ich eine E-Rechnung? +
Bei inländischen B2B-Umsätzen müssen Unternehmen E-Rechnungen bereits empfangen können. Für das Ausstellen gelten Übergangsfristen: Ab 2027 greift die Pflicht grundsätzlich für Rechnungsaussteller mit mehr als 800.000 € Vorjahresumsatz, ab 2028 endet die allgemeine umsatzabhängige Übergangsregel. Ein einfaches PDF ist keine E-Rechnung.
Was passiert, wenn auf der Rechnung Angaben fehlen? +
Fehlende oder fehlerhafte Angaben können zu Rückfragen, verzögerten Zahlungen oder steuerlichen Problemen führen. Deshalb sollte jede Rechnung vor dem Versand kurz auf Vollständigkeit geprüft werden.
Wie lange sollte ich Rechnungen aufbewahren? +
Ein- und ausgehende Rechnungen müssen für Zwecke der Umsatzsteuer grundsätzlich acht Jahre aufbewahrt werden. Die Frist beginnt mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem die Rechnung ausgestellt wurde.

Rechnungen schreiben und Zahlungseingänge im Blick behalten

Je nach Anbieter lassen sich Rechnungen direkt im Geschäftskonto erstellen oder mit bestehenden Prozessen verknüpfen. Das kann den Abgleich offener Posten erleichtern.

Konten vergleichen → 5 Finanzfehler vermeiden →