Ratgeber · Gründung

GbR gründen: Kosten, Ablauf, Gesellschafts­vertrag & Konto

Eine GbR gründen Sie mit mindestens einem Partner und einem Gesellschaftsvertrag – ohne Notar und ohne Mindestkapital, oft nur für die Gebühr der Gewerbeanmeldung. Dafür haften alle Gesellschafter persönlich. Hier finden Sie Ablauf, Kosten, eGbR-Eintragung, Steuern und Geschäftskonten für die GbR.

Redakteurin
Zuletzt aktualisiert: 19. Oktober 2026
ca. 13 Min. Lesezeit
Werbehinweis
Links zu Anbietern auf dieser Seite sind teilweise Partnerlinks. Bei einem Abschluss erhalten wir ggf. eine Provision. Für Sie entstehen dadurch keine Mehrkosten.
Zwei Gründer besprechen die Gründung ihrer GbR
Das Wichtigste in Kürze
  • Voraussetzung: Für eine GbR brauchen Sie mindestens zwei Gesellschafter und einen gemeinsamen Zweck. Ein Mindestkapital gibt es nicht.
  • Gründung: Die GbR entsteht mit dem Gesellschaftsvertrag. Er ist formfrei, sollte aber schriftlich geschlossen werden. Ein Notar ist nur in Sonderfällen nötig.
  • Kosten: Ohne Eintragung oft nur die Gewerbeanmeldung, in Berlin zum Beispiel 26 € je Gesellschafter. Die Eintragung als eGbR kostet 150 € Gerichtsgebühr plus Notar.
  • Haftung: Alle Gesellschafter haften persönlich mit ihrem Privatvermögen, auch für Fehler der Mitgesellschafter.
  • Pflichten danach: Gewerbe anmelden (falls gewerblich), Fragebogen zur steuerlichen Erfassung innerhalb eines Monats, Geschäftskonto auf den Namen der GbR.

Überblick

Geschäftskonten für die GbR im Überblick

Wer eine GbR gründet, sollte Einnahmen und Ausgaben der Gesellschaft von Anfang an über ein eigenes Konto laufen lassen. Nicht jede Bank nimmt eine GbR an: Die ING eröffnet derzeit kein Geschäftskonto für die GbR, N26 Business richtet sich an Selbstständige unter eigenem Namen. Diese sechs Konten stehen der GbR offen:

KontoGrundpreis pro MonatEröffnung für die GbRBesonderheit
Vivid Business Free StartKonto eröffnen →0 €Ausweis und Video-Ident aller GesellschafterSEPA-Überweisungen kostenlos, keine ausgehenden SWIFT-Auslandszahlungen
FYRST BaseKonto eröffnen →6 € (0 € nur für Einzelunternehmer)Ausweise aller Gesellschafter, Gesellschaftsvertrag (falls schriftlich), Video-Ident50 beleglose Buchungen frei, danach 0,19 € je Buchung
Qonto BasicKonto eröffnen →9 € netto bei jährlicher AbrechnungVideo-Ident aller Gesellschafter, unterschriebener Gesellschaftsvertrag; GbR und eGbR30 Transaktionen pro Monat inklusive, danach 0,20 €
Holvi LiteKonto eröffnen →9 € zzgl. USt., monatlich kündbarGbR: Gesellschaftsvertrag und Gewerbeanmeldung; eGbR: keine weiteren Dokumente100 SEPA-Überweisungen und Lastschriften inklusive, danach 0,25 €
Finom SmartKonto eröffnen →19 € netto, 17 € bei jährlicher ZahlungGesellschaftsvertrag, Gewerbeschein, Video-Ident aller Gesellschafter; nur natürliche Personen als GesellschafterAusgehende SEPA-Überweisungen bis 50.000 € im Monat kostenlos
Commerzbank Klassik­GeschäftskontoKonto eröffnen →15,90 €Online-Eröffnung mit Ausweis, Gesellschaftsvertrag, Nachweis der VertretungFilialbank; 10 beleglose Buchungen frei, danach 0,20 €

Stand: 19. Oktober 2026. Grundpreise ohne zeitlich begrenzte Aktionen; Die Preise von Qonto, Holvi und Finom verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer. Alle Konten mit Filtern nach Rechtsform finden Sie im Geschäftskonto-Vergleich, Konten ohne Grundgebühr unter Geschäftskonto kostenlos.


Grundlagen

Was ist eine GbR?

Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts, kurz GbR, ist der einfachste Weg, mit anderen gemeinsam ein Unternehmen zu führen. Sie ist in den §§ 705 ff. BGB geregelt und seit dem 1. Januar 2024 durch das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) neu geordnet. Typische Beispiele sind zwei Grafikdesigner mit gemeinsamem Studio, ein Food-Truck-Team, eine Gemeinschaftspraxis oder Eheleute, die eine Ferienwohnung zusammen vermieten.

Seit der Reform unterscheidet das Gesetz zwei Formen. Soll die GbR nach dem gemeinsamen Willen der Gesellschafter am Rechtsverkehr teilnehmen, ist sie rechtsfähig: Sie kann selbst Verträge schließen, Rechnungen schreiben, ein Konto führen und verklagt werden (§ 705 Abs. 2 BGB). Betreiben die Gesellschafter unter einem gemeinsamen Namen ein Unternehmen, wird das vermutet. Die nicht rechtsfähige GbR dient dagegen nur der internen Abstimmung, etwa bei einer Fahrgemeinschaft. Wer ein Geschäft gründen will, gründet praktisch immer eine rechtsfähige GbR.

2
Gesellschafter sind mindestens nötig
0 €
Mindestkapital: Es ist keines vorgeschrieben
eGbR
Seit 2024 freiwillige Eintragung ins Gesellschaftsregister

Die GbR ist eine Personengesellschaft. Anders als bei der UG oder GmbH gibt es kein Stammkapital, das die Haftung begrenzt. Dafür ist die Gründung schnell, günstig und ohne Notar möglich. Ob Sie eine GbR gründen sollten, hängt vor allem davon ab, wie hoch die Haftungsrisiken sind und wie gut Sie Ihren Mitgründern vertrauen.


Voraussetzungen

Voraussetzungen: Wer eine GbR gründen kann

Die Voraussetzungen sind niedrig. Wer eine GbR gründen will, braucht nur drei Dinge: mindestens zwei Gesellschafter, einen gemeinsamen Zweck und eine Einigung darüber, also den Gesellschaftsvertrag.

  • Mindestens zwei Gesellschafter: Gesellschafter können natürliche Personen sein, aber auch eine GmbH, eine UG oder eine andere rechtsfähige Personengesellschaft. Eine GbR alleine gründen geht nicht. Bleibt später nur ein Gesellschafter übrig, erlischt die GbR ohne Liquidation (§ 712a BGB).
  • Gemeinsamer Zweck: Jeder erlaubte Zweck reicht, vom Onlineshop über die Agentur bis zur Vermietung. Ein Gewinnziel ist nicht zwingend.
  • Gesellschaftsvertrag: Er kann schriftlich oder mündlich geschlossen werden. Notariell beurkundet werden muss er nur, wenn sich ein Gesellschafter verpflichtet, ein Grundstück einzubringen (§ 311b BGB).
  • Kein Mindestkapital: Die Gesellschafter können Geld, Sachen oder ihre Arbeitskraft einbringen. Eine Mindesteinlage schreibt das Gesetz nicht vor.

Eine Grenze gibt es nach oben: Braucht das Geschäft nach Art und Umfang eine kaufmännische Organisation, betreibt die Gesellschaft ein Handelsgewerbe (§ 1 HGB) und ist automatisch eine OHG (§ 105 HGB). Dann gelten Handelsregisterpflicht und kaufmännische Buchführung. Für kleine Teams, Freiberufler und Gründer in der Startphase ist die GbR deshalb die typische Rechtsform.


Anleitung

GbR gründen in 6 Schritten

So gehen Sie vor, wenn Sie eine GbR gründen – vom ersten Gespräch bis zum ersten Kundenauftrag. Die Schritte 3 und 6 entfallen für viele Gründer.

  1. Tätigkeit und Name festlegen: Klären Sie, ob Ihre Tätigkeit ein Gewerbe oder ein freier Beruf ist, und wählen Sie einen Namen. Die nicht eingetragene GbR hat keine Firma im Sinne des HGB, darf aber eine Geschäftsbezeichnung führen, die nicht irreführt. Üblich ist zum Beispiel „Müller & Schmidt GbR“; der Zusatz „Partner“ ist nicht erlaubt.
  2. Gesellschaftsvertrag schließen: Mit der Einigung entsteht die GbR. Schreiben Sie den Vertrag auf und lassen Sie ihn von allen Gesellschaftern unterschreiben, Banken verlangen ihn oft bei der Kontoeröffnung.
  3. Optional ins Gesellschaftsregister eintragen: Alle Gesellschafter melden die GbR in öffentlich beglaubigter Form über einen Notar beim Registergericht am Sitz an (§ 707 BGB). Danach heißt sie eGbR.
  4. GbR anmelden beim Gewerbeamt: Bei einer gewerblichen GbR melden die geschäftsführungsberechtigten Gesellschafter das Gewerbe beim Gewerbeamt an (§ 14 GewO). Das Gewerbeamt informiert das Finanzamt. Eine freiberufliche GbR meldet sich direkt beim Finanzamt.
  5. Finanzamt: Den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung bei Gründung einer Personengesellschaft innerhalb eines Monats elektronisch über ELSTER übermitteln (§ 138 Abs. 1b und 4 AO). Die GbR bekommt eine eigene Steuernummer.
  6. Geschäftskonto und Transparenzregister: Ein Konto auf den Namen der GbR eröffnen. Nur die eGbR muss ihre wirtschaftlich Berechtigten direkt nach der Eintragung an das Transparenzregister melden.
Gut zu wissen: Die Wirtschafts-Identifikationsnummer müssen Sie nicht beantragen. Das Bundeszentralamt für Steuern vergibt sie automatisch: umsatzsteuerliche Unternehmer haben sie seit November 2024 bekommen, wer eine Feststellungserklärung abgeben muss, erhält sie ab dem 4. Quartal 2026.

Vertrag

GbR-Gesellschaftsvertrag: Was hineingehört

Wer eine GbR gründen will, braucht formal keinen schriftlichen GbR-Vertrag. Er ist keine Pflicht, inhaltlich aber der wichtigste Schritt der Gründung. Ohne Gesellschaftsvertrag gelten die gesetzlichen Regeln des BGB, und die passen selten zu einem Unternehmen im Alltag. Die Tabelle zeigt, was ohne Vertrag gilt und was Sie besser selbst regeln:

Gesetzliche Regel und Vertragslösung im Vergleich

RegelungOhne Vertrag giltIm Vertrag festlegen
GeschäftsführungAlle Gesellschafter nur gemeinsam (§ 715 Abs. 3 BGB)Bereiche oder Einzelgeschäftsführung bis zu einem Betrag festlegen
Vertretung nach außenAlle Gesellschafter gemeinsam (§ 720 Abs. 1 BGB)Einzelvertretung regeln, sonst müssen alle jeden Vertrag unterschreiben
Gewinn und VerlustNach vereinbarten Beteiligungsverhältnissen, sonst nach Wert der Beiträge, sonst zu gleichen Teilen (§ 709 Abs. 3 BGB)Quote und Zeitpunkt der Entnahmen festschreiben
BeiträgeKeine MindestbeiträgeGeld, Sachen, Kundenstamm oder Arbeitsleistung je Gesellschafter benennen
Ausscheiden und TodGesellschafter scheidet aus, die GbR besteht fort (§ 723 BGB)Abfindung, Nachfolge und Fortsetzung bei nur zwei Gesellschaftern regeln
WettbewerbKein ausdrückliches VerbotWettbewerbsverbot für die Dauer der Zusammenarbeit vereinbaren

Dazu gehören in jeden GbR-Gesellschaftsvertrag: Name und Sitz der GbR, die Gesellschafter mit Anschrift, der Zweck, Beginn und Dauer, die Kündigungsfrist und eine Regel für Streitfälle. Ein GbR-Gesellschaftsvertrag als Muster aus dem Internet ist ein guter Startpunkt, ersetzt aber keine Prüfung: Je mehr Geld, Kunden oder Immobilien im Spiel sind, desto eher lohnt sich ein Anwalt oder Notar für den Vertrag.

Der Gesellschaftsvertrag regelt den Streitfall – schreiben Sie ihn, solange sich alle noch einig sind.


Gesellschaftsregister

Eingetragene GbR (eGbR): freiwillig oder Pflicht?

Seit 2024 gibt es für die GbR ein eigenes öffentliches Register, das Gesellschaftsregister beim Amtsgericht. Die Eintragung ist freiwillig: Die Gesellschafter „können“ die GbR anmelden (§ 707 Abs. 1 BGB). Wer eine GbR gründen und später Immobilien oder Beteiligungen halten will, kommt aber nicht um sie herum:

SituationEintragung nötig?Grundlage
Die GbR soll ein Grundstück kaufen oder im Grundbuch stehenJa§ 47 Abs. 2 GBO
Die GbR soll GmbH- oder UG-Anteile erwerbenJa§ 40 Abs. 1 GmbHG
Die GbR soll Gesellschafterin einer eingetragenen Personengesellschaft werdenJa§ 707a Abs. 1 BGB
Bank oder Geschäftspartner wollen einen RegisterauszugSinnvollErleichtert Kontoeröffnung und Verträge
Freiberufler- oder Dienstleister-GbR ohne Immobilien und BeteiligungenNeinFreiwillig (§ 707 Abs. 1 BGB)

Die Anmeldung muss von sämtlichen Gesellschaftern ausgehen und elektronisch in öffentlich beglaubigter Form eingereicht werden, in der Praxis über einen Notar. Sie enthält Name, Sitz und Anschrift der GbR, Angaben zu jedem Gesellschafter, die Vertretungsbefugnis und die Versicherung, dass die GbR nicht schon im Handels- oder Partnerschaftsregister steht. Nach der Eintragung muss die Gesellschaft den Namenszusatz „eingetragene Gesellschaft bürgerlichen Rechts“ oder „eGbR“ führen (§ 707a Abs. 2 BGB).

Die eingetragene GbR muss außerdem ihre wirtschaftlich Berechtigten an das Transparenzregister melden, und zwar aktiv, auch wenn sich die Gesellschafter schon aus dem Register ergeben. Die nicht eingetragene GbR ist davon grundsätzlich nicht betroffen. Auf die Haftung hat die Eintragung keinen Einfluss: Auch in der eGbR haften alle Gesellschafter persönlich.


Kosten

GbR gründen: Kosten im Überblick

Die GbR ist die günstigste Rechtsform für eine gemeinsame Gründung. Wer die GbR gründen will, ohne sie eintragen zu lassen, zahlt oft nur die Gebühr für die Gewerbeanmeldung. Die Kosten für die GbR-Gründung setzen sich so zusammen:

PostenKostenWann
Gesellschaftsvertrag0 € selbst aufgesetzt; mit Anwalt nach AufwandImmer (formfrei)
GewerbeanmeldungJe nach Gemeinde, in Berlin 26 € je Gesellschafter, online 15 € je GewerbeanzeigeNur bei gewerblicher Tätigkeit
Finanzamt, Steuernummer0 €Immer
Gesellschaftsregister: Gericht150 € bei bis zu 3 Gesellschaftern, je weiterer Gesellschafter 60 €Nur bei Eintragung als eGbR
Gesellschaftsregister: NotarGebühr nach GNotKG; Geschäftswert 45.000 € bei zwei GesellschafternNur bei Eintragung als eGbR
Geschäftskonto0 € bis 15,90 € pro Monat (Tabelle oben)Empfohlen

Die Gerichtsgebühren für das Gesellschaftsregister richten sich nach der Handelsregistergebührenverordnung (Nr. 1101 und 1102 des Gebührenverzeichnisses). Für den Notar setzt das Gesetz bei einer GbR mit zwei Gesellschaftern einen Geschäftswert von 45.000 € an, jeder weitere Gesellschafter erhöht ihn um 15.000 € (§ 105 Abs. 3 GNotKG). Die genaue Notargebühr nennt Ihnen der Notar vorab.

Beispiel: Zwei Designerinnen gründen eine GbR in Berlin

Lena und Aylin wollen eine GbR gründen und gemeinsam Websites gestalten. Ihre Tätigkeit ist gewerblich, weil sie neben dem Design auch Hosting verkaufen. Sie setzen den Gesellschaftsvertrag selbst auf (0 €), melden das Gewerbe beim Gewerbeamt an (2 × 26 € = 52 €) und übermitteln den Fragebogen über ELSTER (0 €). Ins Gesellschaftsregister lassen sie die GbR nicht eintragen. Als Konto wählen sie ein Geschäftskonto ohne Grundgebühr. Die Gründungskosten liegen damit bei 52 €. Würden sie die GbR zusätzlich eintragen lassen, kämen 150 € Gerichtsgebühr und die Notarkosten dazu.


Haftung

GbR-Haftung: Wer für Schulden einsteht

Bevor Sie eine GbR gründen, sollten Sie die Haftung kennen, denn sie ist der größte Nachteil dieser Rechtsform. Die Gesellschafter haften für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft den Gläubigern persönlich als Gesamtschuldner (§ 721 BGB). Das bedeutet:

  • Mit dem Privatvermögen: Reicht das Geld der GbR nicht, können Gläubiger auf Konto, Auto oder Wohnung der Gesellschafter zugreifen.
  • Jeder für alles: Ein Gläubiger kann den vollen Betrag von einem einzigen Gesellschafter verlangen, auch wenn der Vertrag vom Mitgesellschafter stammt. Der Ausgleich findet danach intern statt.
  • Keine Begrenzung per Vertrag: Eine Haftungsbeschränkung im Gesellschaftsvertrag ist Dritten gegenüber unwirksam.
  • Neue Gesellschafter: Wer eintritt, haftet auch für die Schulden, die schon vorher entstanden sind (§ 721a BGB).
  • Ausgeschiedene Gesellschafter: Sie haften noch für Verbindlichkeiten, die innerhalb von fünf Jahren nach dem Ausscheiden fällig werden (§ 728b BGB).

Gegen Haftungsrisiken im Tagesgeschäft helfen eine passende Betriebs- oder Berufshaftpflicht, klare Regeln zur Geschäftsführung und ein gemeinsames Konto, auf dem jeder Gesellschafter die Zahlungen sieht. Wer größere Risiken trägt, etwa durch Personal, Kredite oder Haftung aus Projekten, sollte eine Rechtsform mit beschränkter Haftung prüfen, etwa eine UG oder GmbH.


Steuern

GbR-Steuern: Was die Gesellschaft und die Gesellschafter zahlen

Wenn Sie eine GbR gründen, gibt es steuerlich zwei Ebenen. Einkommensteuer zahlt die Gesellschaft nicht selbst, Umsatz- und Gewerbesteuer dagegen schon.

  • Einkommensteuer: Der Gewinn der GbR wird gesondert und einheitlich festgestellt (§ 180 AO) und den Gesellschaftern nach ihrem Anteil zugerechnet. Jeder versteuert seinen Anteil in seiner eigenen Steuererklärung.
  • Umsatzsteuer: Die GbR ist selbst Unternehmerin. Sie gibt Umsatzsteuer-Voranmeldungen ab und stellt Rechnungen mit ihrem vollständigen Namen und ihrer Anschrift aus (§ 14 Abs. 4 UStG). Die Namen der Gesellschafter zusätzlich zu nennen, schafft Klarheit für Kunden.
  • Kleinunternehmerregelung: Hatte die GbR im Vorjahr höchstens 25.000 € Umsatz und bleibt sie im laufenden Jahr unter 100.000 €, kann sie ohne Umsatzsteuer abrechnen (§ 19 UStG). Die Grenzen gelten für die GbR insgesamt, nicht pro Gesellschafter. Details im Ratgeber zur Kleinunternehmerregelung.
  • Gewerbesteuer: Bei gewerblicher Tätigkeit schuldet die GbR selbst die Gewerbesteuer (§ 5 GewStG). Für Personengesellschaften gilt ein Freibetrag von 24.500 € (§ 11 GewStG). Die Gesellschafter können die Gewerbesteuer bis zum Vierfachen des anteiligen Messbetrags auf ihre Einkommensteuer anrechnen (§ 35 EStG).
  • Gewinnermittlung: Die meisten GbR ermitteln den Gewinn per Einnahmenüberschussrechnung. Eine gewerbliche GbR wird erst buchführungspflichtig, wenn sie mehr als 800.000 € Umsatz oder 80.000 € Gewinn erzielt und das Finanzamt sie dazu auffordert (§ 141 AO).
Achtung bei Freiberufler-GbR: Übt eine GbR von Freiberuflern auch nur teilweise eine gewerbliche Tätigkeit aus, gelten alle ihre Einkünfte als gewerblich (§ 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG). Dann fällt für den gesamten Gewinn Gewerbesteuer an, soweit er den Freibetrag übersteigt. Wer neben der freiberuflichen Arbeit Waren verkauft, sollte das steuerlich prüfen lassen.

Geschäftskonto

Geschäftskonto für die GbR: Pflicht oder sinnvoll?

Eine gesetzliche Pflicht zu einem eigenen Geschäftskonto gibt es für die GbR nicht, mehr dazu im Ratgeber zur Geschäftskonto-Pflicht. Wer eine GbR gründen will, fährt trotzdem mit einem Konto auf den Namen der GbR fast immer besser als mit dem Privatkonto eines Gesellschafters:

  • Klare Trennung: Einlagen, Einnahmen und Ausgaben der GbR sind sauber vom Privatgeld getrennt. Das erleichtert die Feststellungserklärung und die Gewinnverteilung.
  • Transparenz: Alle Gesellschafter können dieselben Zahlungen nachvollziehen, Streit über Entnahmen wird seltener.
  • Vertrauen bei Kunden: Rechnungen mit einem Konto auf den Namen der GbR wirken professioneller als eine private IBAN.

Für die Kontoeröffnung brauchen Sie in der Regel gültige Ausweise aller Gesellschafter, die sich per Video-Ident legitimieren, den Gesellschaftsvertrag und je nach Bank die Gewerbeanmeldung und die Steuernummer der GbR. Holvi zum Beispiel verlangt von der eGbR keine weiteren Dokumente. Wie die Kontoeröffnung im Detail abläuft und welche Unterlagen je Rechtsform gelten, zeigt der Ratgeber Geschäftskonto eröffnen. Wer noch vor dem ersten Umsatz steht, findet passende Angebote auch unter Geschäftskonto für Gründer.


Checkliste

Checkliste: GbR gründen

Neun Punkte, die Sie der Reihe nach abhaken können, wenn Sie eine GbR gründen:

Checkliste: GbR gründen

Fehler vermeiden

Typische Fehler bei der GbR-Gründung

Nur mündlich gründen

Ohne schriftlichen Vertrag gelten die BGB-Regeln, und im Streit fehlt der Nachweis, was vereinbart war.

Haftung unterschätzen

Jeder Gesellschafter haftet privat für alle Schulden der GbR, auch für Verträge des Partners.

Ausscheiden nicht regeln

Bei nur zwei Gesellschaftern erlischt die GbR, wenn einer geht. Fortsetzung und Abfindung vorher festlegen.

Freiberuflich und gewerblich mischen

Schon ein kleiner gewerblicher Anteil macht alle Einkünfte gewerbesteuerpflichtig.

Fragebogen zu spät

Die steuerliche Erfassung ist innerhalb eines Monats nach Beginn der Tätigkeit fällig.

Über das Privatkonto abrechnen

Vermischte Zahlungen erschweren Buchhaltung, Gewinnverteilung und das Vertrauen unter den Gesellschaftern.

Hinweis: Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Gebühren der Gemeinden und Notare sowie Preise der Banken können sich ändern; maßgeblich sind die aktuellen Angaben der jeweiligen Stelle.

FAQ

Häufige Fragen zur GbR-Gründung

Was braucht man, um eine GbR zu gründen? +
Sie brauchen mindestens zwei Gesellschafter und einen gemeinsamen Zweck, den Sie zusammen verfolgen wollen. Ein Mindestkapital, ein Notar oder eine Eintragung sind nicht vorgeschrieben. Die GbR entsteht mit dem Gesellschaftsvertrag, der auch mündlich gültig ist. Für den Start brauchen Sie danach je nach Tätigkeit eine Gewerbeanmeldung, die steuerliche Erfassung beim Finanzamt und sinnvollerweise ein eigenes Geschäftskonto.
Was kostet es, eine GbR zu gründen? +
Die Gründung selbst kann kostenlos sein, denn der Gesellschaftsvertrag braucht keine notarielle Form. Bei einer gewerblichen GbR kommt die Gewerbeanmeldung dazu, in Berlin zum Beispiel 26 € je Gesellschafter oder 15 € je Gewerbeanzeige bei Online-Anmeldung. Wer die GbR ins Gesellschaftsregister eintragen lässt, zahlt 150 € Gerichtsgebühr bei bis zu drei Gesellschaftern plus Notarkosten für die Beglaubigung. Optional sind Kosten für Anwalt oder Steuerberater und die laufende Gebühr für das Geschäftskonto.
Kann man eine GbR alleine gründen? +
Nein. Eine GbR braucht mindestens zwei Gesellschafter. Bleibt durch Ausscheiden nur noch ein Gesellschafter übrig, erlischt die Gesellschaft ohne Liquidation, und das Vermögen geht auf den verbliebenen Gesellschafter über (§ 712a BGB). Wer alleine gründen will, startet als Einzelunternehmer oder gründet eine UG oder GmbH, die auch mit nur einem Gesellschafter möglich sind.
Muss eine GbR ins Gesellschaftsregister? +
Nein, die Eintragung ist freiwillig. Faktisch nötig wird sie, wenn die GbR ein Grundstück erwerben und ins Grundbuch eingetragen werden soll, wenn sie GmbH-Anteile erwerben oder sich an einer eingetragenen Personengesellschaft beteiligen will. Nach der Eintragung führt die Gesellschaft den Zusatz eGbR und muss ihre wirtschaftlich Berechtigten an das Transparenzregister melden.
Wie haften die Gesellschafter einer GbR? +
Jeder Gesellschafter haftet für die Schulden der GbR persönlich, mit seinem Privatvermögen und als Gesamtschuldner (§ 721 BGB). Ein Gläubiger kann also den ganzen Betrag von einem einzigen Gesellschafter verlangen. Eine Haftungsbeschränkung im Gesellschaftsvertrag wirkt nur intern, nicht gegenüber Gläubigern. Wer neu eintritt, haftet auch für frühere Schulden, wer austritt, noch fünf Jahre für Altverbindlichkeiten.
Muss eine GbR ein Gewerbe anmelden? +
Das hängt von der Tätigkeit ab. Betreibt die GbR ein Gewerbe, melden die geschäftsführungsberechtigten Gesellschafter es beim Gewerbeamt an. Eine freiberufliche GbR, etwa von Ärzten, Architekten oder Designern mit freiberuflicher Tätigkeit, meldet kein Gewerbe an, sondern sich direkt beim Finanzamt. Ist eine freiberufliche GbR auch nur teilweise gewerblich tätig, gelten ihre gesamten Einkünfte als gewerblich.
Welche Steuern zahlt eine GbR? +
Die GbR selbst zahlt keine Einkommensteuer. Ihr Gewinn wird vom Finanzamt gesondert und einheitlich festgestellt und den Gesellschaftern anteilig zugerechnet, die ihn mit ihrer eigenen Einkommensteuer versteuern. Die GbR schuldet aber die Umsatzsteuer, sofern sie nicht Kleinunternehmerin ist, und bei gewerblicher Tätigkeit die Gewerbesteuer. Für Personengesellschaften gilt ein Gewerbesteuer-Freibetrag von 24.500 €.
Wie viel darf man mit einer GbR verdienen? +
Eine gesetzliche Umsatz- oder Gewinngrenze für die GbR gibt es nicht. Grenzen gibt es nur im Steuerrecht: Kleinunternehmer bleibt die GbR bis 25.000 € Vorjahresumsatz und 100.000 € im laufenden Jahr, buchführungspflichtig wird eine gewerbliche GbR erst ab 800.000 € Umsatz oder 80.000 € Gewinn und nach Aufforderung durch das Finanzamt. Braucht das Geschäft nach Art und Umfang eine kaufmännische Organisation, wird die GbR kraft Gesetzes zur OHG.
Braucht eine GbR ein Geschäftskonto? +
Gesetzlich vorgeschrieben ist ein eigenes Geschäftskonto für die GbR nicht. In der Praxis ist es trotzdem sinnvoll: Einlagen, Einnahmen und Ausgaben der Gesellschaft bleiben getrennt vom Privatgeld der Gesellschafter, Gewinnverteilung und Steuererklärung werden einfacher. Nicht jede Bank nimmt eine GbR an. Für die Eröffnung verlangen Banken meist Ausweise aller Gesellschafter und den Gesellschaftsvertrag.
Was ist der Unterschied zwischen GbR und eGbR? +
Die eGbR ist eine GbR, die im Gesellschaftsregister eingetragen ist. Sie muss den Zusatz „eingetragene Gesellschaft bürgerlichen Rechts“ oder „eGbR“ im Namen führen. Gesellschafter, Vertretung und Sitz sind dann öffentlich einsehbar, was Banken und Geschäftspartnern Sicherheit gibt. Die Haftung ändert sich durch die Eintragung nicht, die Gesellschafter haften weiter persönlich.

Das passende Geschäftskonto für Ihre GbR

Grundpreis, Preis je Buchung, Karten und Buchhaltungsanbindung: Vergleichen Sie Geschäftskonten, die auch Gesellschaften wie die GbR annehmen – viele ohne Kontoführungsgebühr.

Geschäftskonten vergleichen → Kostenlose Geschäftskonten →